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Muslime fordern zwei gesetzliche Feiertage für Opferfest und Ramadan in Deutschland

Muslime fordern zwei gesetzliche Feiertage in Deutschland

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Islam Foto: Hayrettin Özcan/WAZFotoPool
Zwei gesetzliche muslimische Feiertage im Jahr: Das fordert der Zentralrat der Muslime in Deutschland. Der Vorsitzende, Aiman Mazyek, sieht darin ein „wichtiges Zeichen der Integration“. CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hält das für unnötig. Es gebe in Deutschland keine „islamische Tradition“.

Berlin. 

Die Länder sollten gesetzliche Feiertage für Muslime einführen. Das hat der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, gefordert. Es wäre „ein wichtiges integrationspolitisches Zeichen“ und würde „die Toleranz in unserer Gesellschaft“ unterstreichen, sagte er der WAZ Mediengruppe.

Mazyek schlug je einen Tag während des Ramadans und des islamischen Opferfestes vor. Es gehe nicht um arbeitsfreie Tage für alle Bürger, betonte er. Doch wären die Feiertage in der Arbeitswelt von Vorteil. So könnten bei der Polizei Muslime für Kollegen einspringen, die an Ostern frei nähmen, sagte Mazyek.

Bosbach ist gegen deutsche Feiertage für Muslime

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sieht dafür „weit und breit keine Notwendigkeit“. Deutschland habe „keine islamische Tradition“. Die bisherigen religiösen Feiertage seien in einer christlichen-abendländischen Tradition entstanden, rief Bosbach in Erinnerung.

Der CDU-Rechtsexperte Patrick Sensburg rief unterdessen dazu auf, „erst mal die Feiertage, die wir haben, auch zu schützen und nicht aufzuweichen“. Es sei ein „Unding“, was am Karfreitag in Berlin an Partyveranstaltungen „abgeht“. Auch den Sonntag müsse man schützen und das Einkaufen in den Tankstellen mehr einschränken.

Stiftung sieht „Ungleichbehandlung von Religionen“

Die Muslime können sich bestätigt fühlen durch eine hochrangige Expertenkommission der Robert-Bosch-Stiftung. Das geltende Recht wirke sich „zunehmend als Ungleichbehandlung von Religionen“ aus, heißt es in einem Bericht zur „Zukunft der Arbeitswelt“. Darin schlagen die Experten zwei Feiertage für nicht-christliche Religionen vor. Das könne man vertraglich, betrieblich, tarifrechtlich regeln oder auch per Gesetz sicherstellen, dass Juden und Muslime an ihren Feiertagen Anspruch auf Urlaub hätten.

NRW-Sozialminister Guntram Schneider (SPD) sagte der WAZ, er sehe, dass Menschen anderer Religionen ihre Festtage feiern möchten. Doch wäre eine Ausweitung der gesetzlichen Feiertage „wirtschaftlich nicht finanzierbar“. Er plädierte dafür, „dass die Betriebe ihren nicht-christlichen Mitarbeitern an deren höchsten gesetzlichen Feiertagen Urlaubstage gewähren bzw. ausgleichsfrei geben, dort wo es Arbeitszeitkonten gibt“.

Das sei besser als eine gesetzliche Regelung, pflichtete die Grünen-Fraktionsvize Ekin Deligöz bei. Die meisten Arbeitgeber erlaubten Urlaub zu religiösen Feiertagen.