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Miete: Darf sich der Vermieter alles erlauben? Nackte Tatsachen nicht „ungehörig“

Ein unerträglicher Anblick im Hof? Ein Vermieter ging an die Grenze – nun sah man sich vor Gericht wieder.

FKK-Vermieter sorgt für Wirbel.
© imago/JuNiArt

In diesen Bundesländern wird die Miete immer teurer

Die Energiepreise steigen an und auch das Angebot an Mietwohnungen wird nicht größer. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat veröffentlicht, wo die Miete extrem angestiegen ist.

Was muss man sich als Mieter Gefallen lassen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Frankfurt. Der Fall spielt sich in einer nobleren Gegend ab, dem Frankfurter Westend.

Ein Vermieter sorgt in dem sehr gehobenen Wohngebiet für Wirbel. Er präsentiert sich so, wie Gott ihn schuf. Das wiederum wollte sich eine Personalberatungsagentur, die dort ihr Büro zur Miete hat, nicht hinnehmen.

Vermieter präsentiert sich unbekleidet im Hof

Unbekleidet sonnt sich der Vermieter gerne im Hof des Hauses – was nun sogar zum Gerichtsverfahren führte. Mehr noch: Er soll sogar nackt zu seiner Sonnenliege durch das Treppenhaus spazieren. Das wiederum konnten die Richter bei einem Ortstermin nicht feststellen. Der Mann behauptete glaubhaft, immer einen Bademantel zu tragen, den er erst direkt vor der Liege ausziehe.

Wie dem auch sei: Aufgrund der nackten Tatsachen kürzte die Agentur aus Protest die Miete, setzte sie sogar teilweise aus. Nicht nur die nackten Tatsachen sorgten für Ärger zwischen den Parteien, sondern auch aufgrund von Baulärm, Essensgerüchen und „Gerümpel“ im Treppenhaus gab es Zoff. Die Mietminderung wiederum wollte der Vermieter nicht akzeptieren – und klagte erfolgreich.

Miete: Gericht wiegelt Klage ab

Bereits das Landgericht hatte dem Vermieter Recht zugesprochen, nach der Berufung der Agentur nun auch das Oberlandesgericht. Lediglich die Mietminderung um 15 Prozent durch umfangreiche Bauarbeiten in der Nachbarschaft und den dadurch entstandenen Lärm und Staub sei angemessen.


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Dass der Vermieter sich nackt präsentiere, sei dagegen keine „grob ungehörige Handlung“. Die Nutzung der Büroräume werde dadurch nicht beeinträchtigt, so das Gericht. Den Nackten könne man sowieso auch nur dann sehen, wenn man sich weit aus dem Fenster herausbeuge, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ aus dem Gerichtssaal berichtet. Hier liege also kein Mietmangel vor.