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Miete: Die Rückzahlung deiner Kaution muss viel höher ausfallen – das ist DEIN Recht

Wenn dein Vermieter DAS mit deiner Kaution gemacht haben sollte, dann könnte das für dich ein wahrer Geldsegen sein.

Mietkaution
u00a9 IMAGO/Pond5 Images

In diesen Bundesländern wird die Miete immer teurer

Die Energiepreise steigen an und auch das Angebot an Mietwohnungen wird nicht größer. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat veröffentlicht, wo die Miete extrem angestiegen ist.

Kann der Wohnungsauszug auch für dich einen Geldsegen bringen? Stell dir folgendes Szenario, dargestellt in einem Rollenspiel, vor:

+++ Mehr zur Miete +++

Mieter: „Hey Vermieter, da ich ausgezogen bin, möchte ich jetzt meine Kaution von Ihnen zurückhaben.“

Vermieter: „Äh, was? Ja, die 2.000 Euro überweise ich Ihnen.“

Mieter: „Aber Sie haben doch das Geld in Aktien angelegt.“

Vermieter: „Ja und? Das war ja auch meine Idee. Deshalb gehören die Gewinne auch mir.“

Laut Paragraph 551 BGB steht dem Mieter die Kaution inklusive der Gewinne zu

Mieter: „Falsch, denn laut Paragraph 551 BGB stehen dem Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution, inklusive aller Gewinne zu. Ganz unabhängig davon, welche Anlageform gewählt wurde.“

Vermieter: „Donnerknispel, das kann doch nicht sein. Aus den 2.000 Euro wurden 20.000 Euro. In dem Mietvertrag steht das aber anders. Nämlich, dass mir die Gewinne gehören.“

Mieter: „Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.

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Ein Rollenspiel – dargestellt von Luca Rolle. Rolle betreibt in den sozialen Netzwerken den Kanal „finanzhacker“, auf dem er immer wieder aufschlussreiche Geld-Tipps gibt. In diesem Szenario erklärt Rolle, dass dem Mieter bei Auszug nicht nur seine bei Beginn des Mietverhältnisses gezahlte Kaution zusteht, sondern auch sämtliche Erträge, die aus der einst gezahlten Kaution entstehen. Es ist egal, ob die Kaution auf einem Konto liegt oder am Kapitalmarkt angelegt wird.

Die Erträge stehen immer dem Mieter zu

Wichtig: Die Erträge, insbesondere die Zinsen, gehören dem Mieter. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet bei Ende des Mietverhältnisses die gesamte Mietkaution inklusive Zinsen an den Mieter zu überweisen.


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Für Aufsehen sorgte DIESER Fall: Eine Tochter sollte nach dem Tod ihrer Eltern deren Mietkaution in Höhe von damals 800 Mark zurückbekommen. Der Vermieter hatte das Geld in Aktien investiert und der Wert war auf mehr als 100.000 Euro angewachsen. Das Amtsgericht Köln hat 2022 entschieden, dass er das Geld herausgeben muss (Urt. v. 19.07.2022., AZ: 203 C 199/21).