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Legalisierung von Cannabis: Eltern alarmiert! Das kannst DU jetzt tun

Der Bundestag entscheidet heute über das umstrittene Cannabis-Gesetz. Doch was können Eltern zum Schutz ihrer Kinder tun?

Karl Lauterbach und Cem Özdemir haben gemeinsam neue Reformpläne zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Kritik folgt prompt.
Karl Lauterbach und Cem Özdemir haben gemeinsam neue Reformpläne zur Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Kritik folgt prompt. Foto: IMAGO / Bernd Elmenthaler IMAGO / Rupert Oberhäuser

Heute könnte es soweit sein: Am Freitag will der Bundestag abschließend über das Cannabis-Gesetz beraten. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden. Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. Gesundheitsminister Lauterbach rechnet mit einer Zustimmung – trotz massiver Kritik.

Das Gesetz bereitet vor allem einer Gruppe Sorgen: Den Eltern von Kindern! Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse Hannover (KKH). Mehr als zwei Drittel der befragten Eltern mit Kindern unter 18 Jahren befürchten, dass durch die Legalisierung von Cannabis die Hemmschwelle für Minderjährige, zum Joint zu greifen, deutlich sinkt.

73 Prozent der Befragten sehen die Gefahr von Hirnschäden bei ihren Kindern durch den Konsum von Cannabis. Fast ebenso viele (70 Prozent) befürchten psychische Folgeschäden wie Stimmungsschwankungen und Angstzustände.

Im Gespräch mit der Redaktion erklärt Jakob Maske, Bundessprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, was Eltern jetzt tun können.

„Elterliche Sorge gerechtfertigt“

Herr Maske, die geplante Legalisierung von Cannabis beunruhigt viele Eltern. Wie gefährlich ist Cannabis für Jugendliche?

Jakob Maske: Die elterliche Sorge ist in jedem Fall gerechtfertigt. Die Legalisierung macht es den Jugendlichen leichter, an Cannabis zu kommen, obwohl das Gesetz natürlich vorsieht, dass die Abgabe an Jugendliche verboten ist. Wir stellen auch fest, dass das Wort Legalisierung bei manchen Jugendlichen das Gefühl hervorruft, Cannabis sei nichts Schlimmes. Gerade für das heranwachsende Gehirn ist es eine ernste Bedrohung. Wir sehen sehr viele Psychosen, Angststörungen, Zwangsstörungen, auch Depressionen bei Jugendlichen, die Cannabis einnehmen.

Gehirn erst mit 25 Jahren vollständig vernetzt

Bis zu welchem Alter sehen sie eine erhöhte Gefahr?

Jakob Maske: Erst mit ungefähr 25 Jahren ist das Gehirn vollständig vernetzt. Das bedeutet, dass auch junge Erwachsene sich gut überlegen sollten, ob sie Cannabis konsumieren. Die Gehirnstrukturen sind noch nicht endgültig vernetzt und THC stört diese Vernetzung. Dadurch kann es zu Fehlvernetzungen oder zu fehlenden Vernetzungen kommen, die zu psychiatrischen Erkrankungen führen können. Bei Minderjährigen ist diese Gefahr natürlich noch größer. Je früher ein Jugendlicher damit beginnt, desto eher kommt es zu einer Abhängigkeit und auch zu psychiatrischen Erkrankungen.

Was können Eltern zum Schutz ihrer Kinder tun?

Jakob Maske: Zunächst ist es wichtig, dass Eltern ihre Kinder über die Risiken von Cannabis aufklären. Eltern sollten aktiv das Gespräch suchen und deutlich machen, dass eine Legalisierung nicht bedeutet, dass Cannabiskonsum harmlos ist. Auch im Internet gibt es viele Bilder, die verdeutlichen, was mit dem Gehirn von Jugendlichen passieren kann, wenn sie Cannabis konsumieren.



Beratungsstellen können Abhilfe leisten

Was ist, wenn ich weiß, dass mein Kind bereits Cannabis konsumiert?

Jakob Maske: In diesem Fall würde ich mit dem Jugendlichen eine Beratungsstelle aufsuchen. Dort kann man sehr eindrücklich vermitteln, was Cannabiskonsum auf Dauer unter Umständen auslösen kann – und das natürlich unverbindlich. Die Jugendlichen sagen oft: „Du hast doch früher auch gekifft, das ist doch kein Problem“, dabei hat sich die Konzentration in Joints stark verändert. Zudem haben die Eltern in der Regel nie so früh konsumiert, wie es jetzt der Fall ist.

Soll auch in Schulen über die Gefahren von Cannabiskonsum aufgeklärt werden?

Jakob Maske: Laut Gesetzesentwurf ist das vorgesehen, aber wie das umgesetzt werden soll, ist noch offen.