Das sind bittere finanzielle Einbußen: Eine Studentin verlor ihren Anspruch auf Kindergeld.
Ihr Fall landete sogar vor dem Bundesfinanzhof. Das Urteil ergab: Es war tatsächlich rechtskräftig, dass das Kindergeld zurückgefordert wurde.
Kindergeld: Studentin steht kein Geld mehr zu – DAS kann auch dir passieren!
Auch für erwachsene Studierende gibt es bis zum 25. Geburtstag Kindergeld in der regulären Höhe, aktuell sind das 219 Euro (jeweils für die ersten beiden Kinder). Das Geld kann entweder an die Eltern ausgezahlt werden – oder direkt an den Studenten oder die Studentin.
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Mehr zum Thema Kindergeld:
- Eltern erhalten jeweils 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind
- Die Höhe des Kindergeldes für das dritte Kind beläuft sich auf 225 Euro monatlich, für das vierte Kind und weitere sind es jeweils 250 Euro.
- Zuletzt wurden die Kindergeldsätze im Januar 2021 um jeweils 15 Euro erhöht
- Die Ampel plant einen Neustart der Familienförderung mit einer neuen Kindergrundsicherung.
- Die Kindergrundsicherung soll dann das Kindergeld ersetzen.
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Kindergeld-Anspruch weg: Daran lag es
Doch eine Studentin aus Sachsen sah nun in die Röhre! Ihr Fehler war eine zu lange Pause zwischen zwei Semestern. Auch andere Studierende sollten sich über ihren Fall informieren, denn das könnte wohl allen passieren.
Es ging in dem Fall der Studentin um den Kindergeld-Anspruch für den Zeitraum November 2016 bis Februar 2017.
Ende Oktober 2016 schloss die Studentin an einer Hochschule einen Masterstudiengang „Management“ erfolgreich ab. Das Zeugnis bekam sie im November. Im April 2017, also zum Sommersemester, begann sie dann ein Bachelorstudium der Politikwissenschaft an einer anderen Universität.
Zuerst zahlte die Familienkasse auch in der Zwischenzeit Kindergeld aus. Doch dann forderte die Familienkasse das Kindergeld zurück! Zunächst auch für den Monat März, da sie sich hier allerdings schon für das Politik-Studium beworben hatte, entfiel nur ihr Anspruch für die Monate November bis Februar.
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Darum musste die Studentin das Kindergeld zurückzahlen
Der Bundesfinanzhof bestätigte das Vorgehen der Familienkasse. Im Urteil heißt es, dass Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nur berücksichtigt werden, wenn die Pause maximal vier Kalendermonate umfasst. In diesem Fall hatte die Pause jedoch fünf Kalendermonate gedauert. Daher erlosch der Anspruch auf das Kindergeld.
Das sollten somit Studierende dringend beachten, wenn sie das Studienfach wechseln oder ein zweites Studium beginn!
Hier kannst du das Urteil zum Kindergeld-Fall nachlesen.