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Kindergeld: Große Änderung 2024 für Familien – bis zu 292 Euro mehr pro Kind in DIESEN Fällen!

Zum Kindergeld können Familien mit geringem Einkommen den Kinderzuschlag beantragen. Der steigt 2024 sogar auf 292 Euro pro Kind an!

Zum Kindergeld gibt es 2024 mit dem Kinderzuschlag mehr Geld für Familien.
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Das Kindergeld soll Familien finanziell unter die Arme greifen. Doch wenn das Einkommen zu knapp ist, helfen auch die 250 euro monatlich bei manchen nicht viel.

Für Familien mit wenig Geld gibt es daher den Kinderzuschlag. Der betrug 2023 noch 250 Euro pro Kind. Doch 2024 soll dieser sogar auf bis zu 292 Euro steigen! In welchen Fällen du ihn bekommst und wo du den Antrag stellen kannst, erfährst du hier.

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Kindergeld: Zuschlag für Familien 2024

Ab dem 1. Januar 2024 können Familien mit geringem Einkommen bis zu 292 Euro Kinderzuschlag bekommen. Vorher lag der Höchstbetrag pro Monat und Kind bei maximal 250 Euro, 2024 steigt dieser auf bis zu 292 Euro an. Den Kinderzuschlag gibt es als Ergänzung zum Kindergeld. Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn Elternteile oder Alleinerziehende zwar den eigenen Bedarf decken können, aber nicht den Bedarf des Kindes.

Dabei hast du in folgenden Fällen Anspruch:

  • Das Kind ist unverheiratet, jünger als 25 Jahre und lebt mit dir zusammen in einem Haushalt.
  • Du bekommst für das Kind Kindergeld.
  • Als Elternpaar habt ihr ein monatliches Einkommen von mindestens 900 €
  • oder als alleinerziehende Person ein Einkommen von mindestens 600,00 €

Der Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld soll dazu helfen, den Unterhalt der Familie zu decken. Dadurch besteht allerdings kein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialgeld. Der Kinderzuschlag dient dem Zweck, dass Familien keinen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen. Wer bereits den Kinderzuschlag beantragt hat oder diesen schon bekommt, muss nicht weiter aktiv werden. Denn der Betrag wird ab Januar 2024 automatisch erhöht.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, musst du einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Die entsprechenden Antragsformulare bekommst du vor Ort bei der örtlichen Familienkasse oder alternativ von der Website der Familienkasse herunterladen. Dabei ist es erforderlich, das Einkommen und Vermögen durch entsprechende Nachweise zu belegen.


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Nach erfolgreicher Beantragung wird dann der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von sechs Monaten bewilligt und zusammen mit dem regulären Kindergeld ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht. Es ist aber wichtig, alle Veränderungen, wie zum Beispiel ein neues Einkommen oder ein Umzug in eine andere Wohnung, der Familienkasse unverzüglich mitzuteilen. Denn dann wird der Kinderzuschlag entsprechend neu berechnet.