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Israel: Haftbefehl für Ministerpräsident Netanjahu beantragt – IGH spricht von „Kriegsverbrechen“

Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) hat einen Haftbefehl gegen Israels Präsidenten Netanjahu beantragt. Die Rede ist von Kriegsverbrechen.

Chefankläger beantragt Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Hamas-Führer
u00a9 IMAGO/photothek

Imam und Rabbiner zeigen sich über den Krieg in Israel bestürzt

Terroristen der islamistischen Hamas haben Israel überfallen und zahlreiche Zivilisten ermordet. Der Rabbiner Elias Dray und der Imam Ender Cetin zeigen sich im Interview mit DER WESTEN bestürzt.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag teilte am Montag mit, man habe den israelischen Premier im Verdacht, an einem Kriegsverbrechen schuldig zu sein. Die gleiche Anschuldigung äußerte die internationale Justizbehörde gegenüber dem Verteidigungsminister Israels und der Führungsriege der Hamas.

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Aufgrund der gesammelten und geprüften Beweise bestehe „hinreichender Grund zu der Annahme, dass Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Gallant die strafrechtliche Verantwortung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen“, erklärte das Gericht in Den Haag am Montag (20. Mai)

Israel: Das sind die Hintergründe zu dem Haftbefehl

Der Krieg im Gazastreifen war am 7. Oktober durch den Großangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel ausgelöst worden. Gegen den Hamas-Anführer Sinwar, sowie gegen zwei weitere führende Mitglieder der Terrormiliz, wurde ein Haftbefehl beantragt.

Anfang Mai musste sich die Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Bedrohungen und Einschüchterungsversuche wehren. Die Justizbehörde fordert nun, dass alle Versuche, „Mitarbeiter der Anklage zu behindern, einzuschüchtern oder unangemessen zu beeinflussen“ eingestellt werden müssen. Den Antrag auf den Haftbefehl hat der Chefankläger des Internationalen Gerichtshofs, Karim Khan, erhoben.


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Der Premierminister Israels hatte bezeichnete zuvor die Berichte über einen internationalen Haftbefehl als „beispielloses antisemitisches Hassverbrechen“. Seit 2021 ermittelt der Strafgerichtshof gegen Palästinenser und Israelis wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen. Israel erkennt das Gericht nicht an, Palästina ist jedoch seit 2015 Vertragsstaat.

Die Entscheidung, ob es tatsächlich zu den internationalen Haftbefehlen gegen die Beschuldigten kommt, treffen die obersten Richter des Internationalen Gerichtshofs.

(mit dpa und AFP)