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Hartz 4: Arbeitsloser hilft seiner Freundin bei Geburt – Amt fordert deswegen 958 Euro von ihm

Hartz 4: Arbeitsloser hilft seiner Freundin bei Geburt – Amt fordert deswegen 958 Euro von ihm

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Das ist Hartz IV

Hartz 4: Arbeitsloser hilft seiner Freundin bei Geburt – Amt fordert deswegen 958 Euro von ihm

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Diese Forderung des Jobcenters an einen Empfänger von Hartz 4 macht wirklich sprachlos. Die Behörde verlangte Leistungen in Höhe von rund 960 Euro von dem Arbeitslosen zurück.

Es ist jedoch nicht die Summe, die sprachlos macht, sondern die Begründung. Der Mann hatte bei der Geburt seines Kindes geholfen. Der Hartz-4-Empfänger hat sich nun gegen das Jobcenter gewehrt. Zuerst hatte das Portal „HartzIV.org“ über den Fall berichtet.

Hartz 4: Jobcenter-Forderung sorgt für Fassungslosigkeit

Vater zu werden ist ein Moment, den man sein Leben lang wohl nicht vergisst. Das erste Mal den eigenen Sohn oder die eigene Tochter im Arm halten, die ersten gemeinsamen Fotos – wer würde das freiwillig verpassen wollen?

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Ein Hartz-4-Empfänger aus Baden-Württemberg stand kurz vor seiner Vaterschaft allerdings vor einem großen Problem. Seine hochschwangere Freundin lebte in Schleswig-Holstein. Doch wer als Leistungsempfänger seinen Aufenthaltsort wechseln will – sei es auch nur vorübergehend – braucht dafür eine Genehmigung des Jobcenters.

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Das ist Hartz 4:

  • „Hartz 4“ heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es wurde zum 1. Januar 2005 eingeführt
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch

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Der Mann hatte sogar einige Wochen vor seiner Abreise dem Jobcenter angekündigt, seine schwangere Freundin im Norden besuchen zu wollen, um bei der Geburt dabei zu sein. Die Behörde hatte ihn anschließend daraufhin hingewiesen, er müsse vor der Abreise allerdings noch einmal vorstellig werden. Das hatte der Mann vor seiner Abreise allerdings versäumt – und wenig später sollte die Rückzahlungsforderung bei ihm in der Post liegen.

Hartz-4-Empfänger reist zu Geburt seines Kindes – und soll fast 1000 Euro zahlen

Wegen der fehlenden Genehmigung für die Reise verlangte das Jobcenter die gezahlten Leistungen anteilig für den Mai und für den Juli sogar komplett: Insgesamt die stolze Summe von 958,47 Euro. Doch der Leistungsberechtigte wollte das nicht auf sich sitzen lassen und reichte Klage ein.

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Mit Erfolg, wie sich zeigen sollte. Zunächst das Sozialgericht in Reutlingen, nach Berufung des Jobcenters später auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg hoben die Rückzahlungsforderung auf. Die Reise des Mannes habe, so berichtet „HartzIV.org“ über den Urteilsspruch, „dem Schutz seiner Familie gedient und sei unaufschiebbar gewesen“. Das Urteil sei allerdings noch nicht rechtskräftig.

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In der ARD-Talkshow von Sandra Maischberger sprach Thomas Gottschalk darüber, was ihm bei einer Kanzlerschaft von Annalena Baerbock Angst machen würde.

(dav)