In den vergangenen vier Jahren ist es in Deutschland zu einem massiven Anstieg möglicher Betrugsfälle im Bereich der Hartz-IV-Leistungen gekommen. So sind in diesem Zeitraum sind insgesamt 165.971 Verdachtsfälle aufgedeckt worden, in denen Hartz-IV-Empfänger ihr Einkommen möglicherweise nicht korrekt angegeben haben.
Wie die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag berichtet, sollen die Betroffenen Einkommen oder Vermögen verschwiegen haben und so höhere Leistungen vom Jobcenter erschlichen haben.
Intensive Bemühungen
Wie kommt es zu solch hohen Zahlen? Offenbar spielen die immer bessere Technik und der immer intensivere Abgleich von Angaben zwischen Jobcentern und Rentenversicherung eine Schlüsselrolle. Zwischen 2018 und 2022 wurden insgesamt 9,1 Millionen Datensätze übermittelt, um mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken. Ein Großteil dieser Daten wurde allein im Jahr 2022 überprüft – und das satte 1,3 Millionen Mal.
Mehr als ein Verdacht
Das Ergebnis des großen Abgleichs ist ernüchternd: Von den überprüften Fällen wiesen 82.269 Hinweise auf mögliche Überzahlungen auf. Und dies waren nicht nur Verdachtsfälle. 39.622 dieser Fälle wurden bereits weiterverfolgt, indem sie an Staatsanwaltschaften und spezialisierte Ermittlungsgruppen übergeben worden.
Und die Behörden haben durchgegriffen: So wurden bei 17.892 Hartz-IV-Empfängern die Zahlungen komplett eingestellt. Dabei mussten 4.192 Betroffene mit einem Bußgeld rechnen und für manche waren die Konsequenzen noch größer. 93 Personen wurden sogar zu einer Haftstrafe verurteilt.
Abgleich von Daten
Der Datenabgleich zur Aufdeckung von möglichem Hartz IV-Betrug ist in den letzten Jahren weitgehend automatisiert worden. Die Jobcenter übermitteln die Daten an die Rentenversicherung. Denn die Rentenversicherung prüft, ob die Empfänger oder ihre Haushaltsangehörigen über eigene Einkünfte, Zinseinkünfte oder Renten verfügen.
Bei einem konkreten Verdacht können die Daten der Jobcenter auch mit dem Zentralen Fahrzeugregister, dem Ausländerzentralregister oder den Wohngeldstellen abgeglichen werden.
Seit Anfang 2023 heißt das Hartz-IV-Modell nun Bürgergeld. Die Behörden werden dennoch wohl weiterhin wachsam die Daten der Bürgergeld-Bezieher überprüfen.