Die steigenden Preise lassen immer mehr Menschen verzweifeln. Mitunter auch auf Bürger, die Hartz 4 beziehen, kommen schwere Zeiten zu. Nun zog ein Sozialhilfeempfänger aus Göttingen vor Gericht und forderte einen Inflationsausgleich. Doch sein Anliegen scheiterte beim Sozialgericht Hildesheim und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Der Grund: Ohne gesetzliche Grundlage könne kein höherer Regelsatz gewährleistet werden. Doch „Hartz 4“-Beziehende sind auf das Geld angewiesen, da die Preise in die Höhe schießen.
Hartz 4: Gericht schmettert Klage ab
Geklagt hatte ein Mann, der neben seiner Altersrente zusätzlich Grundsicherungsleistungen in Höhe von 631,39 Euro erhält. Berücksichtigt wurde hierbei ein Regelbedarf von 449 Euro. Gegen diesen Betrag erhob der „Hartz 4“-Bedürftige Widerspruch und begründete dies mit den hohen Preissteigerungen. Das 9-Euro-Ticket und die 200 Euro Einmalzahlung könnten das Defizit nicht ausgleichen.
Dafür forderte er beim Sozialgericht Hildesheim, den Regelbedarf auf 620 Euro zu erhöhen. Doch der Mann wird enttäuscht: Das Sozialgericht lehnt ab. Der Regelbedarf kann laut Urteil durch die aktuellen Gesetze nicht erhöht werden. Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Inflation existenzgefährdend sei. Mit dem 200 Euro Sofortzuschlag, dem 9-Euro-Ticket sowie dem Tankrabatt wäre bereits auf die Inflation reagiert worden.
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Hartz 4: Mann kämpft gegen Urteil
Gegen diesen Beschluss legte der Mann Beschwerde ein. Nach Angaben von Hartziv.org machte er seine Forderung konkreter durch die Inflationszahlen für Nahrungsmittel und Strom. Der Bundesregierung macht er den Vorwurf, die Menschenwürde zu untergraben.
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnte die Beschwerde bereits als unbegründet ab. Auch hier nannte man als Grund, dass sich das Gericht an Recht und Gesetz halten müsse. Die Höhe des Regelsatzes sei klar bestimmt und eine Änderung nur dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten. (ari)