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Hartz 4: Jeden Monat wird 11,56 Euro zu wenig ausbezahlt – „Eine Unverschämtheit“

Hartz 4: Jeden Monat wird 11,56 Euro zu wenig ausbezahlt – „Eine Unverschämtheit“

Hartz 4 Stromrechnung

Das ist Hartz IV

Hartz 4: Jeden Monat wird 11,56 Euro zu wenig ausbezahlt – „Eine Unverschämtheit“

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Der Ärger über die Mini-Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes zum Januar 2022 reißt nicht ab. Dass der Aufschlag um gerade einmal drei Euro zu wenig ist, wird an einem einfachen Rechenbeispiel deutlich.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, ist jedenfalls stocksauer. Sie spricht beim Thema Hartz 4 von einer „Unverschämtheit“.

Hartz 4: Es fehlen 11,56 Euro jeden Monat – „Eine Unverschämtheit“

Um lediglich drei Euro wurde der Regelsatz für Hartz 4 auf nun 449 Euro (für Alleinstehende) erhöht. Doch was ist mit der Inflation und besonders den steigenden Energiepreisen?

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Das ist Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II (ALG II)
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden

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Eine simple Rechnung zeigt auf, dass die drei Euro die monatlichen Mehrkosten nicht ausgleichen können.

Das Vergleichsportal Verivox hat errechnet, dass beispielsweise einem Single-Hartz-IV-Haushalt jährlich 139 Euro Mehrbedarf für die gestiegenen Strompreise fehlen. Umgerechnet sind das 11,56 Euro jeden Monat.

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Mehr Artikel zu Hartz 4 und Rente:

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Wie kommt Verivox auf diese Rechnung? Rein rechnerisch sind 36,44 Euro des Regelsatzes zur Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Doch die Stromkosten in einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt auf 48 Euro pro Monat.

Hartz 4: Andere Berechnung kommt auf eine Stromkostenlücke von 136 Euro jährlich

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Vergleichsplattform Check24 in einer eigenen Berechnung. Die Rechnung hier: Die Hartz-IV-Pauschale für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung beträgt ab 2022 rund 463 Euro im Jahr. Der Strom-Jahresverbrauch wird bei Check24 mit durchschnittlich 599 Euro berechnet. Hier liegt die Stromkostenlücke also bei 136 Euro pro Jahr, also 11,33 Euro monatlich.

Mit anderen Worten: Der Hartz-4-Regelsatz deckt die Stromkosten nicht voll ab!

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Entwicklung des Hartz-4-Regelsatzes in den vergangenen Jahren:

  • 2017: 409 Euro
  • 2018: 416 Euro (+7 Euro)
  • 2019: 424 Euro (+8 Euro)
  • 2020: 432 Euro (+8 Euro)
  • 2021: 446 Euro (+14 Euro)
  • 2022: 449 Euro (+3 Euro)

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Hartz 4: Mini-Erhöhung im Januar 2022 sorgt für Wut

Aus Sicht von Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK und zwölffache Paralympics-Goldmedaillengewinnerin, ist die Mini-Erhöhung ein Unding. Zumal nicht nur Energie teurer geworden ist, sondern die Inflation auch bei Lebensmitteln sichtbar ist.

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„Die Erhöhung des Hartz-4-Regelsatzes um drei Euro ist angesichts der aktuellen Preissteigerungen eine Unverschämtheit und unverantwortlich“, sagt Bentele.