Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen durch das Bürgergeld, das am 01. Januar 2023 eingeführt werden soll, verbessert werden. Aktuell gibt es bei Hartz 4 wenig Möglichkeiten für die Empfänger, sich weiterzubilden. Das zeigen Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Hartz 4: Nur einer von 100 mit Weiterbildungen gefördert
Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund mitteilt, haben von 1,7 Millionen Hartz-4-Beziehenden nur rund 500.000 eine abgeschlossene Berufsausbildung – 1,2 Millionen besitzen keine. Davon würden auch nur 12.299 mit einer Weiterbildung gefördert – das entspricht einem von 100 Arbeitslosen.
Der DGB sieht eine Weiterbildung grundsätzlich als sinnvoll an. „Sie bietet vielfach einen Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit und beugt Langzeitarbeitslosigkeit vor“, heißt es von Seiten des Gewerkschaftsbunds. Ihre Kritik: Vor allem bei einem Bezug von Hartz 4 stehen die Chancen schlecht, eine Weiterbildung mit Abschluss machen zu können. Der DGB betont: „Gefördert werden somit nur ein Prozent derer, die unterstützt werden könnten – also so gut wie fast keiner.“
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Beim neuen Bürgergeld, welches Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplant hat, steht die Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses im Vordergrund. Wie es weiter von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt, werde der Vermittlungsvorrang abgeschafft. Bei Hartz 4 gehe es dabei vor allem vorranging darum, den jeweiligen Bezieher in eine Erwerbstätigkeit zu vermitteln. Laut DGB war dieser Vermittlungsvorrang „unsinnig und kontraproduktiv, da die Perspektive einer nachhaltigen Beschäftigung zu guten Bedingungen überhaupt keine Rolle spielte.“
Bürgergeld: 150 Euro monatlich in Weiterbildung
Nach BMAS werden für Weiterbildungen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer einen Berufsabschluss nachhole, könne in Zukunft bis zu drei Jahre gefördert werden – bislang waren es bis zu zwei Jahren.
Auch sollen Beziehende beim Bürgergeld ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat erhalten. Das senke nach DGB die Hürde, an einer Weiterbildung teilzunehmen. Dennoch empfinden sie den monatlichen Zuschuss als zu gering und fordern „das Weiterbildungsgeld von geplant 150 Euro auf den derzeitigen, maximalen Erwerbstätigen-Freibetrag von 330 Euro zu erhöhen.“