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Hartz 4: Droht Beziehern Strafe, wenn diese Geschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen?

Viele machen sich vor dem bevorstehenden Weihnachtsfest bereits Gedanken über Geschenke. Darauf sollten Bezieher von Sozialleistungen achten!

Hartz 4: Bei diesen Geschenken drohen Strafen!
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Hartz IV: Diese Nebeneinkünfte müssen beim Jobcenter angegeben werden

Hartz IV Bezieher dürfen was dazu verdienen. Allerdings müssen auch noch andere Einnahmen beim Jobcenter angegeben werden.

Draußen wird es immer kälter und dunkler, die Stimmung besinnlicher und ruhiger – bald ist Weihnachten. Viele machen sich deshalb auch schon Gedanken über Geschenke.

Doch gerade Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz 4 müssen genau schauen, was sie unter dem Weihnachtsbaum liegen haben.

Hartz 4: Das musst du bei Geldgeschenken beachten

Um sich das Fest und die Feiertage dieses Jahr nicht vermiesen zu lassen, sollten Hartz-4-Beziehende besonders darauf achten, was sie geschenkt bekommen. Denn: Gerade bei Geldgeschenken ist Vorsicht geboten.

Menschen, die Hartz 4 beziehen, sind gegenüber dem Jobcenter verpflichtet das eigene Vermögen transparent zu machen. Und dazu zählen auch Geldgeschenke. In bestimmten Fällen werden diese vom Jobcenter angerechnet. Deshalb sollte man bestimmte Richtlinien nicht außer Acht lassen.

Sobald Geldgeschenke regelmäßig und ohne Anlass erfolgen, werden sie meistens als Einkommen verrechnet. Eine Ausnahme gibt es: Im Monat dürfen 100 Euro brutto anrechnungsfrei zur Sozialleistung hinzuverdient werden. Bei Geldgeschenken sollte man allerdings vorsichtig sein, diese sollten „angemessen“ sein. Viele Jobcenter sehen hierfür 50 Euro im Monat vor.

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unserer Redaktion mitteilt, können Geldgeschenke „unter Umständen anrechnungsfrei bleiben“. „Voraussetzung ist, dass diese Zuwendungen ohne rechtliche oder sittliche Verpflichtungen erbracht werden“, teilt das BMAS weiter mit. Im Einzelfall werde die Höhe, der Anlass sowie der Zweck der Zuwendung geprüft.

Hartz 4: Hier gibt es Ausnahmen

Anrechnungsfrei sind vor allem Geldgeschenke an Weihnachten oder Geburtstag für Kinder von Hartz-4-Empfängern. Aber auch diese sollten „angemessen“ hoch sein. Angemessen ist eine Zahlung laut BMAS, „wenn sie den Empfänger nicht so sehr begünstigt, dass eine Zahlung von Sozialleistungen daneben ungerechtfertigt erschiene.“

Eine Sonderregelung gibt es bei Geldgeschenken anlässlich religiöser Feste wie beispielsweise einer Konfirmation. „Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe“ gelten als anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr.12 ALG II-VO), ein Freibetrag von 3.100 Euro darf dabei aber nicht überschritten werden.

Hartz 4: Drohen Strafen bei Geschenken?

Sobald das Geld des Geschenks auf das jeweilige Konto des Hartz-4-Empfängrs eingezahlt wird, erfährt das Jobcenter von der Zuwendung. So muss darauf geachtet werden, dass sich die Summe auch in einem „angemessenen“ Rahmen bewegt. Wie das BMAS aber mitteilt, drohen bei der „Entgegennahme von Geldgeschenken keine Strafen“.

Nach Einzelfall und Höhe seien die Geldgeschenke aber als Einkommen anzurechnen. Allerdings: „Sofern Leistungsberechtigte den Erhalt eines Geldgeschenks nicht angeben, kann hierin ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten liegen.“ So drohe eine vollständige oder teilweise Rückzahlung bereits ausgezahlter Leistungen.


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Was gilt es jetzt konkret zu beachten?

https://twitter.com/sozi_simon/status/1593678540930781184?s=20&t=7Bss7E0_GL2NRSJRC-nJqA

Wer eine Anrechnung auf den Regelsatz durch das Jobcenter auf jeden Fall vermeiden möchte, sollte lieber Sachgegenstände schenken. Auch Gutscheine zählen dazu.