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Wird Hartz 4 abgeschafft? Das steckt wirklich hinter dem Bürgergeld

Wird Hartz 4 abgeschafft? Das steckt wirklich hinter dem Bürgergeld

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Das ist Hartz IV

Wird Hartz 4 abgeschafft? Das steckt wirklich hinter dem Bürgergeld

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Hartz 4 ist vielen Menschen in Deutschland ein Dorn im Auge.

Nun möchte sich die Politik offenbar dem Problem annehmen. Bei den Sondierungen von SPD, Grünen und FDP kam heraus, dass Hartz 4 künftig ersetzt werden soll. Doch was hat es mit dem neuen sogenannten Bürgergeld auf sich?

Hartz 4 soll abgeschafft werden

Nach dem Ergebnis der Bundestagswahl wurde schnell klar, dass es eine Regierung unter Beteiligung der Grünen sowie der FDP geben wird. Doch unklar war, ob sie mit der Union oder der SPD eine Koalition eingehen. Aktuell sieht es sehr nach einer Ampel-Koalition aus.

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Mehr zu Hartz 4:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt werden

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Bei den Sondierungsgesprächen der Spitzenpolitiker der drei Parteien wurde unter anderem klar, dass man Hartz 4 abschaffen möchte, wie der „Spiegel“ berichtet. Ersatz soll ein sogenanntes Bürgergeld sein. Doch was soll sich damit an der Grundsicherung ändern?

Das steckt hinter dem neuen Bürgergeld

Klar ist, nach dem, was in der Sondierung zu dem Bürgergeld zu Papier gebracht wurde, dass noch viele Fragen offen sind. Aber immerhin gibt es einige Anhaltspunkte. Bei dem Bürgergeld soll es sich demnach nicht um Grundeinkommen handeln.

Anscheinend sollen – wie auch bisher bei Hartz 4 – beim Bürgergeld die Wohnkosten getrennt von den Regelsätzen berücksichtigt werden. Dementsprechend werden auch Bezieher des Bürgergelds ihre Wohnkosten nachweisen müssen und gegebenenfalls in eine kleinere Wohnung ziehen müssen.

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Auch eine Bedürftigkeitsprüfung soll es wohl weiter geben. Dabei muss die finanzielle Situation zum Großteil gegenüber dem Staat offengelegt werden. Unklar ist, ob die beim Hartz 4 als zu niedrigen kritisierten Regelsätze beim Bürgergeld angehoben werden. Nach dem Papier der Sondierer soll das Bürgergeld „zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen“, die „Würde des oder der Einzelnen achten“, vor Armut schützen und Lebensrisiken absichern. Was das dann genau heißt, ist unklar. Diese Kriterien unterscheiden sich aber nicht von den bisherigen.

Auch die oft bei Hartz 4 kritisierten Sanktionen werden wohl nicht abgeschafft. „An Mitwirkungspflichten halten wir fest“, heißt es dazu in dem Papier. Ob die Sanktionen verändert werden, ist ebenfalls ungewiss.

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Auch beim Bürgergeld soll das Ziel sein, dass die Empfänger wieder an Arbeit kommen. So heißt es unter anderem: „Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen.“ Als wahrscheinlich gilt, dass das Bürgergeld wie Hartz 4 bisher von den Jobcentern verwaltet wird.

Was soll beim Bürgergeld neu sein? Darüber steht in dem Papier herzlich wenig. Es solle „digital und unkompliziert zugänglich sein“, die Mitwirkungspflichten sollen „entbürokratisiert“ und die deutlich entschärften Wohnkosten- und Vermögensgrenzen womöglich dauerhaft etabliert werden.

Eins soll jedoch auf jeden Fall geändert werden. „Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen.“ So soll es sich künftig wohl für Empfänger mehr lohnen zu arbeiten.

Durch die vagen Worte in dem Sondierungspapier hätte eine Ampelkoalition recht viel Spielraum. Diese werden bei den Koalitionsverhandlungen sicher konkretisiert werden. Sicher scheint nur, dass das bisherige System durch die Einführung des Bürgergelds nicht abgeschafft wird, so der „Spiegel“. (gb)