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Haftstrafe für Terrorhelfer der Sauerlandgruppe

Haftstrafe für Terrorhelfer der Sauerlandgruppe

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Frankfurt/Main. 

Ein Terrorhelfer der Sauerlandgruppe ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte den Anführer der Sauerlandgruppe im März 2007 unterstützt.

Ein Terrorhelfer der Sauerlandgruppe ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt sah es am Freitag als erwiesen an, dass der 28-Jährige der gewalttätigen Islamischen Jihad Union (IJU) angehörte und an Kampfhandlungen gegen die pakistanische Armee in Waziristan beteiligt war. Der türkischstämmige Deutsche hatte die Vorwürfe gestanden. In seinen abschließenden Worten vor Gericht beteuerte er seine Reue. „Ich will das alles hinter mich bringen und meine Familie nicht noch einmal enttäuschen“, sagte er.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gegen den zweifachen Vater beantragt. Die Verteidigung verlangte kein konkretes Strafmaß. Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel lobte in der Urteilsbegründung das Geständnis des Mannes und die Bereitschaft, sich dem Verfahren vom Anfang an zu stellen. Der Angeklagte hatte zuvor mehrere Monate in der Türkei im Gefängnis gesessen und sich währenddessen den deutschen Behörden gestellt. Die Haftzeit in der Türkei wird ihm angerechnet.

Ausrüstungen im Internet erworben

Die Generalbundesanwältin Andrea Sewitz wertete die Straftaten des 28-Jährigen als Teil der Aktivitäten der sogenannten Sauerlandgruppe. Die vier Mitglieder der Gruppe waren im März 2010 zu Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren verurteilt worden, weil sie im Auftrag der IJU Anschläge auf US-Einrichtungen in Deutschland geplant hatten. Der Angeklagte habe den Anführer der Sauerlandgruppe im März 2007 unterstützt, indem er im Internet mehrere Ausrüstungsgegenstände für die Zwecke des Dschihad („Heiliger Krieg“) erstand und sie an den Anführer weitergab, sagte Sewitz. Ende März 2007 reiste der Vater und Ehemann laut seinem Geständnis mit seiner Familie in den Norden Pakistans, um dort ein Terrorcamp der IJU zu besuchen. Er kaufte sich eine Kalaschnikow, Munition und vier Handgranaten – die „Standardausrüstung“, wie er selbst während des Prozesses gesagt hatte.

Geschult wurde im Umgang mit Waffen, im Bombenbau und im konspirativen Verhalten. „Er wusste und billigte es, künftig an Anschlägen mitzuwirken“, sagte Sewitz. Anfangs habe er auch in Kauf genommen, mit der Reise ins Terrorcamp seine Frau und seine Tochter in Lebensgefahr begeben zu haben. Es gebe keine Zweifel an seiner fundamentalistischen Einstellung. Der Angeklagte habe seine extremen Ansichten aber schließlich überdacht und durch seine Rückreise in die Türkei im November 2007 Rücksicht auf seine Familie genommen.

Weiteres Leben steht unter Polizeibeobachtung

Nach Angaben von Richter Sagebiel wirkte sich das Geständnis des Mannes strafmildernd aus. Zugleich warnte er den Angeklagten: Das Gericht könne nie sicher sein, ob sich ein Beschuldigter wirklich vom Fundamentalismus abgewendet habe. „Sie müssen sich im Klaren sein, dass Ihr weiteres Leben unter starker präventiv-polizeilicher Beobachtung stehen wird“, unterstrich Sagebiel.

Der Familienvater versicherte vor Gericht, es sei „ein Riesenfehler“ gewesen, ins Terrorcamp zu reisen. Er habe heute keinerlei Kontakt mehr zur IJU oder anderen früheren Gesinnungsgenossen. „Ich habe mich vernünftig und richtig entschieden, die IJU zu verlassen.“ Nun will der Mediengestalter mit seiner Vergangenheit abschließen und ein neues Leben beginnen. Seine Frau und seine zwei Töchter leben derzeit in der Türkei. Im Prozessverlauf hatte der 28-Jährige nicht ausgeschlossen, nach der Haft wieder mit ihnen in Deutschland zu wohnen und sich in der Werbung selbstständig zu machen. (dapd)