Eigentlich sollten bis zum 31.01. alle Grundsteuererklärungen beim Finanzamt eingehen. Doch viele sind dem noch nicht nachgekommen. Nur rund 70 Prozent sollen bisher ihre Grundsteuererklärungen abgegeben haben.
Wie CSU-Finanzminister Albert Füracker am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mitteilte, verlängert Bayern im Alleingang deshalb die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April.
Grundsteuer: Es fehlen noch etliche Erklärungen
Es fehlten zuletzt immer noch Millionen von Grundsteuererklärungen. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin sagte, sind bis Montag bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen. Davon seien 61,93 Prozent elektronisch übermittelt worden. Zudem seien bundesweit geschätzt etwa 9,43 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck eingegangen.
Die Abgabefrist war in der Vergangenheit schon einmal verschoben worden. Zunächst war Abgabetermin der Oktober 2022, ein straffes Programm für 36 Millionen Immobilien. Doch dann hatte man ein Einsehen und die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Eine erneute Fristverlängerung gebe es nicht, wie aus mehreren Ländervertretungen zu vernehmen war. Doch nun hat Bayern seine Frist im Alleingang verlängert. Ob die anderen Bundesländer nun nachziehen bleibt abzuwarten. Doch was passiert eigentlich im Fall des Fristablaufes?
Grundsteuer: Auf Erinnerungsschreiben sollte reagiert werden
Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, hieß es. Falls Immobilienbesitzer die Abgabefrist nicht einhalten können, können sie unter Angabe von Gründen eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Ein Verlängerung komme nur in begründeten Einzelfällen in Betracht, wie es in einem „Steuerchatbot“ auf einer Seite der Finanzverwaltungen der Länder heißt. Das Verbraucherportal „Finanztip“ empfahl, vorab am Telefon zu klären, ob überhaupt eine Chance auf eine Fristverlängerung besteht.
Wer auf ein Erinnerungsschreiben nicht reagiere, müsse mit einem Verspätungszuschlag rechnen. „Finanztip“ empfahl deshalb, spätestens nach Erhalt eines solchen Schreiben aktiv werden. Danach drohe nämlich ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25 000 Euro. Das Zwangsgeld bedeute, dass die Abgabe erzwungen werden. Werde die Erklärung dann immer noch nicht abgegeben, werde das Finanzamt eine Schätzung des Grundsteuerwerts vornehmen, die „sehr sicher“ nicht zugunsten des Immobilienbesitzers ausfallen werde.
Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.