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Generäle missbrauchen Flugbereitschaft für Dienstreisen

Generäle missbrauchen Flugbereitschaft für Dienstreisen

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Eine Global 5000 der Flugbereitschaft der Bundeswehr wird von einem franzoesischen Soldaten geschuetzt in Bangui in der Zentralafrikanischen Republik. 13.03.2014. Bangui Zentralafrikanische Republik PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: xThomasxKoehlerx Foto: imago/photothek
  • Bundeswehr-Generäle nutzen die Regierungsflotte der Flugbereitschaft für Dienstreisen.
  • Die Flüge werden als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet.
  • So wird die Genehmigung des Verteidigungsministeriums umgangen.

Berlin. 

Seit Jahren nutzen Generäle der Bundeswehr die Regierungsflotte der Flugbereitschaft für eigene Dienstreisen. Nach Informationen unserer Redaktion werden diese Flüge als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen.

Das belegen interne E-Mails aus der Flugbereitschaft, die unserer Redaktion vorliegen. Zu den Offizieren, die diese Praxis in den vergangenen Jahren für sich genutzt haben, gehört der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner.

Generäle müssten Flüge aus ihrem Budget bezahlen

Die Regierungsmaschinen der am Flughafen Köln/Bonn beheimateten Flugbereitschaft stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung. Anfrageberechtigt sind etwa der Bundespräsident und die Mitglieder der Bundesregierung.

Generäle der Bundeswehr gehören nicht zu den Anfrageberechtigten. Sie könnten theoretisch Sonderflüge im Verteidigungsministerium beantragen, müssten diese dann allerdings aus ihrem Haushalt bezahlen. Die Betriebskosten für einen Hin- und Rückflug ins europäische Ausland liegen etwa beim Flugzeugtyp Bombardier Global 5000 der Flugbereitschaft im fünfstelligen Bereich.

Trick macht Flüge mit Flugbereitschaft möglich

Einige Generäle greifen zu einem Trick: Sie treten mit ihren Reiseplänen direkt an die Flugbereitschaft heran – und lassen sich Flüge als Trainingseinheiten für die Piloten bewilligen. Damit missachten sowohl die Generäle als auch die Flugbereitschaft die Richtlinien. Mehrere vertrauliche E-Mails zwischen den Adjutanturen der betroffenen Generäle und der Flugbereitschaft, sowie E-Mails zwischen Offizieren der Flugbereitschaft veranschaulichen das Vorgehen.

Aus diesen Schreiben der vergangenen vier Jahre geht hervor, wie die Dienstreisen auf Flugzeugen der sogenannten weißen Flotte – Airbus A340, Airbus A319 und Bombardier Global 5000 – organisiert wurden. So heißt es in einem mit VS-NfD (Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch, d.Red.) gekennzeichneten E-Mail-Verkehr über eine geplante Dienstreise des Luftwaffen-Inspekteurs Müllner ins italienische Cervia: „Bitte anhängenden Flug als ‚Training‘ beantragen ;)“ Für die Planung einer Dienstreise Müllners ins lettische Riga schrieb dessen Adjutant an die Flugbereitschaft: „Sollte bereits ein entsprechender Trainingsflug in den Raum geplant sein, so ist ein Mitflug durch InspL. (Inspekteur der Luftwaffe, d. Red.) beabsichtigt.“ Drei Tage später hieß es in einer internen E-Mail der Flugbereitschaft: „Bitte entsprechenden Trainingsflug mit G5000 (Global 5000, d. Red.) beantragen.“

Dienstreisen in die USA, Türkei und nach Frankreich

Weitere als Trainingsflüge angemeldete Dienstreisen von Generälen gingen in den vergangenen vier Jahren in die USA, in der Türkei, nach Frankreich, Griechenland und Estland. Rund ein Dutzend hochrangige Offiziere im Generalsrang haben demnach Trainingsflüge für eigene Zwecke genutzt. Bis zu 20 solcher Flüge hat es dem Vernehmen zuletzt pro Jahr gegeben. Zumeist wurden die Reisen der Generäle mit dem Flugzeugtyp Global 5000 durchgeführt. Die Jets sind mit einer VIP-Kabine für kleinere Delegationen von bis zu 13 Personen ausgestattet und eignen sich wegen ihrer Reichweite von fast 9000 Kilometern auch für Transatlantikflüge.

Das Verteidigungsministerium listete auf Anfrage unserer Redaktion insgesamt 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, an denen Generäle an Bord waren. Laut einer Ministeriumssprecherin besteht bei Aus- und Weiterbildungsflügen „grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)“.

Die Informationen zu den geplanten Trainingsflügen „werden in der Regel über Anfragen der jeweiligen Adjutantur beim Verband oder der fachlich zuständigen Stelle eingeholt“, erklärte die Sprecherin weiter. Das Ministerium geht demnach davon aus, dass stets zuerst die Trainingsflüge geplant werden und die Generäle die feststehenden Flugdaten mit eigenen Reiseplänen abgleichen. Dabei ist es in vielen Fällen umgekehrt.

Insider: Generälen Flüge zu ermöglichen ist gängige Praxis

Eine mit den Einsatzplanungen der Flugbereitschaft über Jahre vertraute Person sagte den FUNKE-Zeitungen: „Es ist gängige Praxis, den Generälen ihre gewünschten Flüge zu ermöglichen. Der Kommandeur der Flugbereitschaft traut sich in der Regel nicht, die Anfragen abzulehnen.“ Weiter sagte die Person: „Es geht auch darum, ein gutes Verhältnis zu den Generälen zu pflegen, da diese für die weiteren Karrieren mancher Offiziere in der Flugbereitschaft förderlich sein können.“

Dem Vernehmen nach sorgen die als Trainingsflüge deklarierten Dienstreisen der Generäle immer wieder für Unmut in der Flugbereitschaft, da von Piloten beantragte, besondere Trainingsflüge – etwa Anflugübungen auf schwierige Flughäfen – regelmäßig abgelehnt würden. (kam)