Veröffentlicht inPolitik

Gaspreisbremse und Strompreisbremse: Kehrtwende der Ampel – Bürger kriegen höhere Entlastung vom Staat

Die „Winterlücke“ wird geschlossen. Die Ampel-Regierung hat nun einen neuen Plan – und der soll schon rückwirkend ab Januar gelten.

Wende bei der Gaspreisbremse
© IMAGO / Christian Ohde

Bundesregierung bringt Soforthilfe für Gaskunden auf den Weg

Vor etwas mehr als zwei Wochen legte eine Expertenkommission Vorschläge zur Entlastung von Gaskunden vor. Nun plant die Bundesregierung einen ersten Entlastungsschritt - als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse.

Nun also doch! Die Ampel-Bundesregierung will die oft kritisierte „Winterlücke“ bei den Energiepreisbremsen schließen. Auch für die Monate Januar und Februar sind nun Entlastungen geplant.

Wie der „Spiegel“ berichtet, hat Vizekanzler Robert Habeck am Dienstagmorgen einen Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse zur Ressortabstimmung gegeben. Es geht um eine Entlastung in Höhe von rund 54 Milliarden Euro!

Strom- und Gaspreisbremse soll Bürger und Unternehmen ab Januar entlasten

Es bleibt zwar dabei, dass die Reduzierung der Gas- und Wärmepreise erst am 1. März 2023 greifen soll. Jedoch sollen die Kunden rückwirkend auch für die ersten beiden Monate des Jahres entlastet werden. Das berichtete zuerst der „Spiegel“.


Details zur Gaspreisbremse:

  • Entlastung für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.
  • Sie beziehen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
  • Für den Verbrauch darüber hinaus gilt der höhere Vertragspreis. Damit sind Kunden weiterhin zum Gassparen angehalten.
  • Für große Industrieunternehmen ist ein Gas-Garantiepreise von 7 Cent pro Kilowattstunde netto vorgesehen – allerdings nur im Rahmen von 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge.

Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Auch der Deutschen Presse-Agentur liegt nun aber der neue Gesetzentwurf des Habeck-Ministeriums vor. Demnach soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden.


Mehr interessante Nachrichten für dich:


Auch Strompreisbremse ab Januar

Geplant ist dieses Vorgehen laut diesem Gesetzentwurf auch bei der Strompreisbremse. Die Ampel-Regierung reagiert mit diesen milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise. Sie will die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern.

mag mit dpa