Erst kürzlich berichtete unsere Redaktion, dass sich Hartz-4-Empfänger vor der Gaspreis-Nachzahlung nicht zu fürchten haben: Denn das Jobcenter wird die Kosten „vollumfänglich übernehmen“ – natürlich nur, wenn der Verbrauch auch angemessen ist.
Doch was machen Menschen, die zwar kein Hartz 4 beziehen, aber gerade so mit ihrem Geld über die Runden kommen? Experten geben jetzt eine überraschende Antwort – wer eine fette Gaspreis-Rechnung erhält, darf hoffen!
Gaspreis-Nachzahlung: Hartz 4 auch für Mittelschicht
Nach der grundsätzlichen Regel haben in Deutschland nur Arbeitslose im Alter zwischen 15 bis 67 Jahren Anspruch auf Hartz 4. Wer seinen Lebensunterhalt nicht mehr allein bestreiten kann, kann Arbeitslosengeld 2 beantragen und sich Hilfe vom Staat holen.
Doch die angekündigte Gaskrise könnte diese Regel nun auf den Kopf stellen: Denn wie die „taz“ berichtet, soll das Jobcenter auch Arbeitnehmern aus der Unter- und Mittelschicht unter die Arme greifen. Denn die nahenden Gaspreis-Nachzahlungen könnten viele Menschen in Deutschland an den Rand der Existenz bringen.
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Wie ein Experte gegenüber der Tageszeitung mitteilt, sind die Jobcenter dazu verpflichtet, nicht nur Miet- und Heizkosten zu übernehmen, sondern auch etwaige Nachzahlungen zu den Heizkosten. Die Sache hat aber auch einen Haken.
Gaspreis-Nachzahlung: Das muss für den Hartz-4-Bezug beachtet werden
Zwar winkt bei einigen Angestellten noch in diesem Jahr eine Energiepauschale, die der Arbeitgeber auszahlt. Doch nicht alle dürften diese Zahlung erhalten. Deshalb könnte die Unterstützung des Jobcenters für viele Verbraucher wie gerufen kommen. Gleiches gilt für Rentner.
Bei der Beantragung beim Jobcenter gilt jedoch zu beachten: Nur für den Monat der Gaspreis-Nachzahlung kann Hartz 4 beantragt werden. Dieser Antrag muss allerdings auch noch im Monat, wenn die Rechnung eintrudelt, gestellt werden. Sonst guckt man in die Röhre, heißt es weiter.
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Gut zu wissen: Die eigenen Wohnkosten spielen in den ersten zwei Jahren des Hartz-4-Bezugs keine Rolle. Wer jedoch mehr als 60.000 Euro im Jahr verdient und einen Zuschuss für seine Gaspreis-Nachzahlung erhalten will, muss laut „taz“ mit einer Anrechnung aufs eigene Vermögen rechnen. (lim)