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Herbstzeit ist Reisezeit, vor allem Pauschalreisen sind in den günstigen Herbstferien bei Familien beliebt. Doch ab Mittwoch, gut eine Woche vor Beginn der nordrhein-westfälischen Ferien, wird es wohl chaotisch zugehen auf den deutschen Flughäfen, denn die Zeichen stehen auf Streik: Zunächst stundenweise wollen die Fluglotsen ihre Arbeit niederlegen. „Der Streik wird Hunderttausende unbeteiligte Urlauber treffen“, warnt der Deutsche Reiseverband. ADAC und Lufthansa raten Reisenden, sich rechtzeitig zu informieren. Doch welche Rechte haben sie? Fragen und Antworten.
Werden die Gebühren für ausgefallene Flüge erstattet?
Ja, die Passagiere haben Anspruch auf Zahlung des vollen Ticketpreises und aller Gebühren. Außerdem können Flüge kostenlos umgebucht werden. Ab fünf Stunden Verspätung kann der Passagier entscheiden, ob er die Reise noch antreten will. Verzichtet er, gibt es auch Geld zurück. Einige Airlines bieten den Passagieren an, das Flugticket in ein Zugticket umzutauschen.
Was ist mit Pauschalreisen?
Ihnen wird zugemutet, bei einem kurzen Streik die Reise später oder auch früher anzutreten: Für eine mögliche Erstattung ist entscheidend, wie sehr der Streik den Urlaub verkürzt hat. Bei einem längeren Streik kann aber auch die gesamte Reise gekündigt werden.
Und wenn die Anreise zum Urlaubsort auf eigene Faust stattfindet?
Individualreisende können nur die Flugkosten zurück verlangen. Die gebuchte Unterkunft bzw. die Kosten für eine Stornierung müssen sie selbst tragen, denn die Anreise zum Urlaubsort ist ihr eigenes Risiko.
Wie erfahren Passagiere, ob und wann ihr Flug stattfindet?
„Wir empfehlen, über das Internet den Flugstatus zu checken“, sagt Florian Gränzdörffer, Pressesprecher der Lufthansa NRW, der WAZ. Wer lieber telefonieren möchte, kann dies über die Lufthansa-Service-Nummer 01805-805-805 tun. Auch die Flugzeiten und Annullierungen anderer Linien können per Internet oder Telefon überprüft werden. Pauschalreisende sollten sich auf der Homepage ihrer Reiseveranstalter informieren, ob der Flug verlegt wird. Achtung: Flüge können bei einem drohenden Streik auch vorverlegt werden.
Wenn der Flug verschoben wird – müssen die Passagiere dann auf den Flughäfen ausharren?
Über Nacht muss niemand auf dem Flughafen bleiben. Die Fluggesellschaften müssen unter Umständen für eine Hotelübernachtung sorgen. Außerdem müssen sie die wartenden Passagiere betreuen, ihnen kostenlose Mahlzeiten und Getränke bringen sowie für die Möglichkeit sorgen, kostenlos telefonieren und faxen zu können.
Müssen Arbeitnehmer Konsequenzen befürchten, wenn sie wegen des Streiks nicht am Arbeitsplatz erscheinen?
Zumindest muss ihnen der Arbeitgeber für die ausgefallene Zeit kein Gehalt zahlen. Ansonsten hat der Arbeitnehmer nichts zu befürchten, wenn er sich beim Chef meldet, sobald er wegen des Streiks festsitzt.
Was fordern die Fluglotsen eigentlich?
Sie verlangen 6,5 Prozent mehr Lohn über zwölf Monate. Außerdem sorgen sich die Lotsen um den immer größer werdenden Kostendruck, den damit entstehenden Personalmangel und die Überstunden. Eines Tages könne das auf Kosten der Sicherheit gehen, warnt die Gewerkschaft der Fluglotsen.
Was bietet die Deutsche Flugsicherung (DFS) an?
Die DFS bietet 3,2 Prozent Gehaltserhöhung sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 0,8 Prozent.