Der Wahlkampf zur Europawahl 2024 ist in vollem Gange. Viele Parteien rühren dabei ordentlich die Werbetrommel mit Plakaten und Fernsehspots. Dabei sorgt ein Wahlspot aktuell besonders für Aufregung.
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Die Partei „Die Heimat“, früher bekannt als NPD, ließ seinen Werbespot über die ARD laufen, der massiv gegen Geflüchtete hetzt. Das löste massiven Gegenwind aus, nicht nur für die rechtsextreme Partei, sondern auch für die ARD. Darf und sollte ein ÖRR-Sender so einen Clip ausstrahlen?
Europawahl: Wirbel um rechten Werbespot
Der rechtsextreme NPD-Nachfolger „Die Heimat“ schoss in seinem Werbeclip zur Europawahl gegen geflüchtete Menschen. In dem Spot heißt es: „Seit Jahren wird unser Land überrannt, man erkennt unsere Städte nicht mehr wieder. Bald sind wir Fremde im eigenen Land.“ Dabei stellt der Spot verschiedene Geflüchtete in verschmutzter Kleidung auf Booten sitzend dar.
Der Europawahl-Werbespot sorgte für einen medialen Aufruhr. Viele fragten sich, warum dieser bei der ARD ausgestrahlt wurde. Wie das Medienmagazin „Zapp“ berichtet, sind die Sender gesetzlich dazu verpflichtet, den Parteien im Wahlkampf Sendezeit zur Verfügung zu stellen. Auf den Inhalt der Spots haben sie durch die Meinungsvielfalt keinerlei Einfluss, sodass selbst extremistische Parteien wie „Die Heimat“ mit ihren Aussagen werben dürfen.
Wahlspot der Partei rechtswidrig?
Sender wie ARD und ZDF dürfen trotz Meinungsvielfalt aber nichts Rechtswidriges spielen. Schon 2019 sind die Sender gegen einen Spot der NPD vorgegangen und wollten ihn wegen des volksverhetzenden Inhalts nicht ausspielen. Auch den Spot der „Die Heimat“ habe die ARD laut „Zapp“ vor der Ausstrahlung geprüft. Allerdings ist dieser in seinen Äußerungen nicht mit dem 2019 erfolgreich bekämpften Spot vergleichbar.
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Die frühere NPD „Die Heimat“ ist laut Richtern in Karlsruhe darauf ausgerichtet, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Als Konsequenz wurde der Partei bereits Anfang des Jahres die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Sie überschreite dabei die Schwelle von der bloßen Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu deren Bekämpfung. Damit verbunden entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei bei Spenden, Erbschaften und anderen Zuwendungen.