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Steuerdeals mit Konzernen: EU greift Irland und Luxemburg an

Steuerdeals mit Konzernen: EU greift Irland und Luxemburg an

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ARCHIV - Ein Mitarbeiter von Amazon trägt am 01.12.2015 im Amazon Logistikzentrum in Pforzheim (Baden-Württemberg) ein Paket. (zu dpa "Amazon soll in Luxemburg 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen" vom 04.10.2017) Foto: Christoph Schmidt/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Foto: dpa
  • Irland und Luxemburg bekommen wegen ihrer Steuerpolitik Ärger mit der EU
  • Irland soll endlich 13 Milliarden Euro von Apple einfordern
  • Bei Luxemburg geht es darum , dass Amazon 250 Millionen Euro nachzuzahlen habe.

Brüssel/Dublin. 

Die EU-Wettbewerbshüter gehen juristisch gegen Steuerdeals der US-Technologiekonzerne Amazon und Apple in Europa vor. Amazon habe in Luxemburg unlautere Steuererleichterungen von rund 250 Millionen Euro erhalten, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel mit. Das Land müsse die als rechtswidrig eingestufte Beihilfe nun zurückfordern.

In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission Irland bereits zum Eintreiben von bis zu 13 Milliarden Euro von Apple verdonnert. „Mehr als ein Jahr nach Annahme dieses Kommissionsbeschlusses hat Irland die Mittel nicht einmal teilweise zurückgefordert“, sagte Vestager. Die Brüsseler Behörde verweist den Fall daher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – das höchste EU-Gericht. Das irische Finanzministerium betonte, dass man die Analyse aus Brüssel niemals geteilt habe. Der Schritt der Kommission sei „sehr bedauerlich“, teilte das Ministerium mit. Sowohl Irland als auch Apple gehen gegen die Forderung der Kommission juristisch vor.

EU sieht gezielte Steuervorteile

Luxemburg habe der dort angesiedelten Europa-Zentrale von Amazon unzulässige Steuervorteile von 250 Millionen Euro eingeräumt, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Das sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon wesentlich weniger Steuern habe zahlen müssen als andere Unternehmen. „Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert“, sagte die EU-Wettbewerbskommissarin. Die unzulässigen Beihilfen müsse Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern.

Amazon wies die Vorwürfe zurück: „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“ Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.

Amazon hat Praxis geändert

Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.

Irland nannte den aktuellen Schritt der Kommission „sehr bedauerlich“. Das irische Finanzministerium betonte, dass man die Analyse aus Brüssel niemals geteilt habe. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen über 13 Milliarden Euro. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken. (rtr/dpa)