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Elterngeld-Erhöhung gefordert – so äußert sich das Familienministerium

Das Elterngeld soll Familien in der ersten Zeit unterstützen. Doch seit der Einführung 2007 bleiben die Beträge gleich und eine Erhöhung aus.

Das Elterngeld soll Familien in der ersten Zeit unterstützen. Doch seit der Einführung 2007 bleiben die Beträge gleich und eine Erhöhung aus.
u00a9 IMAGO/photothek

Elterngeld: Die wichtigsten Infos rund um die Familienleistung

Als finanzielle Unterstützung für frisch gewordene Eltern gibt es das sogenannte Elterngeld. Die grundlegenden Fakten im Überblick:

Kinder zu bekommen, kann für Paare nicht nur ganz schön teuer, sondern sogar zum Luxus werden. Im Schnitt gaben Paare 2018 pro Monat 763 Euro für ihr Kind aus. Bis zum 18. Lebensjahr kostet ein Kind laut Statistischem Bundesamt rund 148.000 Euro.

Um Familien vor allem in der ersten Zeit zu unterstützen, gibt es das Elterngeld. Damit soll innerhalb des ersten Jahres ein „finanzieller Schonraum“ geschaffen werden. Doch das Elterngeld wurde seit der Einführung 2007 nicht ein Mal erhöht. Eine Petition, die zahlreich in den Sozialen Netzwerken geteilt wird, will das nun ändern.

Elterngeld seit 16 Jahren nicht erhöht

Die staatliche Leistung erhalten Eltern für mindestens zwei Monate, bis zu 12 Monaten. Fehlendes Einkommen soll so ausgeglichen werden. Wenn beide Elternteile oder Alleinerziehende die Unterstützung nutzen, kann es auf bis zu 14 Monate ausgeweitet werden. Der monatliche Betrag wird abhängig vom Gehalt vor der Geburt individuell bestimmt, meistens sind es 65 Prozent des Nettoeinkommens. Eltern mit geringem Verdienst erhalten bis zu 100 Prozent. Der Betrag reicht von 300 Euro bis 1.800 Euro.

Das Problem: Die Elterngeldsätze wurden seit 16 Jahren kein einziges Mal angepasst. Das komme laut Petition aufgrund der Inflation einer Kürzung der Leistung gleich. Die Elternzeit dürfe demnach „kein Einfallstor in Familienarmut und Wohlstandverlust sein“. Jede vierte Mutter erhalte den Mindestsatz von 300 Euro, das steigere die Abhängigkeit vom Partner.

Deshalb gibt es die Forderung: „Eine Erhöhung des Elterngeld-Höchstbetrages um 35 Prozent, eine weitergehende Erhöhung der Ersatzraten (größer als 65 Prozent), ein armutsfester Mindestbetrag sowie ein regelmäßiger Inflationsausgleich.“ Die Petition wurde bislang von über 56.000 Menschen unterzeichnet. Bis zum 1. Juni können weitere Unterschriften gesammelt werden.

Elterngeld-Sätze sollen dynamisiert werden

„Auch wenn die Einkommensersatzrate von 65 Prozent über die Jahre unverändert geblieben ist“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf Anfrage, „ist der Auszahlungsbetrag für viele Eltern über die Jahre gestiegen, da sich die Löhne und Gehälter erhöht haben“.

Diejenigen, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. „Eltern, die mehr als 2.770 Euro netto verdient haben, bekommen den Höchstbetrag von 1.800 Euro“, so das Familienministerium. Doch auch der Mindest- und Höchstbetrag hat sich seit 2007 nicht geändert. Der Koalitionsvertrag sieht deshalb vor, diese Beträge zu dynamisieren. Der aktuelle Stand: „Derzeit wird die konkrete Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag innerhalb der Bundesregierung beraten.“


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Die Petition hat das Quorum von mindestens 50.000 Unterschriften erreicht. Somit kann sie laut Deutschem Bundestag „vom Ausschuss nach seinen Verfahrensgrundsätzen regelmäßig in öffentlicher Sitzung behandelt“ werden. Doch aktuell gebe es dafür noch keinen Termin.