Verbraucherschützer fordern schon lange, dass die Wahl des Routers beim Kunden liegt. Fast ist es geschafft, der Bundestag stimmt über das Gesetz ab.
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Er ist das Herzstück des heimischen Netzwerks und die Verbindung zum Internet: Der Router. Eine kleine, unscheinbar wirkende Box mit Lämpchen, die bei jedem Internetnutzer zuhause steht. Welche Funktionalitäten der Router mitbringt, wie er aussieht und hergestellt wird, bestimmt aktuell der Netzbetreiber. Kunden haben nur wenig Mitspracherecht. Sie unterliegen dem sogenannten Routerzwang und müssen das Gerät verwenden, das ihnen vom Netzbetreiber angeboten wird. Mit dem Gesetz zur „Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendegeräten“ soll sich das künftig ändern. Am Donnerstag wird der Bundestag über den Entwurf abstimmen und voraussichtlich dem Zwang ein Ende setzen.
Die finale Abstimmung im Bundestag steht bevor
CDU/CSU und SPD sind sich einig und wollen den Gesetzesentwurf unverändert durch den Bundestag bringen. Zuvor passiert der Entwurf am Mittwoch noch den Wirtschaftsausschuss, was allerdings als reine Formsache gilt. Widerstand kam zuletzt aus dem Bundesrat. Dort äußerte man Bedenken, doch dessen Antrag auf Prüfung wurde abgewiesen. In dieser Sache kann der Bundestag alleine entscheiden, denn das Gesetz ist nicht mitbestimmungspflichtig. Doch Verbraucher müssen sich noch gedulden, denn bis das Gesetz in Kraft tritt, wird es noch einige Monate dauern. h
25. Februar: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt den Gesetzesentwurf zur freien Router-Wahl vor.
20. März: Bis zu dahin können Verbände und Unternehmen kommentieren und Stellungnahmen einreichen.
12. August: Einigkeit in der Regierung. Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzesentwurf.
Ende September: Der Bundesrat äußert Bedenken und bitte um Prüfung. Das Gesetz droht zu scheitern.
9. Oktober: Das Prüfbitten des Bundesrats wird abgewiesen.
5. November: Die finale Abstimmung für das Gesetz steht bevor.
Was sich für den Verbraucher ändert
Freiheit bei der Wahl des Routers soll mit der Gesetzesänderung ermöglicht werden. Konkret geht es um die Festlegung, wo das Netz aufhört. Einige Netzbetreiber sehen den Router bis jetzt noch als einen Teil des Netzes, als sogenannten aktiven Zugangspunkt und behalten sich somit das Recht vor, darüber zu bestimmen. Diese Regelung soll sich ändern. Künftig ist die Anschlussdose an der Wand der Netzschlusspunkt, was bedeutet, dass der Router nicht mehr in den Regulierungsbereich der Netzbetreiber fällt. Der Verbraucher soll nun darüber entscheiden dürfen, mit welchem Router er sich ins Internet einwählt. Damit verbunden stehen die Netzbetreiber in der Pflicht ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitzuteilen, um selbst angeschaffte Geräte einrichten zu können.
Wer mit seinem Router zufrieden ist, kann diesen auch behalten und muss nicht umstellen. Netzbetreiber können auch weiterhin ihre eigenen Geräte anbieten.
Vorteile der Gesetzesänderung
- Die Rechte der Verbraucher werden gestärkt. Künftig kann jeder selbst entscheiden, welchen Router er nutzen will und muss sich nicht mehr nur auf das Angebot seines Netzanbieters beschränken. Vor allem bei den Zusatzfunktionen macht das einen Unterschied. Beispielsweise gibt es Geräte, die eine integrierte Kindersicherung bieten oder einen Anrufbeantworter.
- Der Wettbewerb unter den Anbietern wird verstärkt. Ohne Routerzwang hat der Verbraucher mehr Wahlmöglichkeiten, was die Konkurrenz unter den Netzanbietern verschärft und unter Umständen zu besseren Produkten und Angeboten führt
Argumente der Netzbetreiber
„Freie“ Router, das heißt Geräte von Drittanbietern, gibt es bereits im Handel zu kaufen. Kunden der Telekom oder von 1&1 können solche Geräte nutzen. Alice, O2 sowie Kabel Deutschland und Unity Media haben sich bis jetzt dagegen gesperrt die Routerwahl frei zu geben. Sie befürchten technische Störungen. In einer Anhörung der Bundesnetzagentur äußerte Unity Media den Einwand, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur „Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen“ könnten.