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Drastische Unterschiede bei den Sozialsystemen in Europa

Drastische Unterschiede bei den Sozialsystemen in Europa

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Foto: dpa
Deutschland debattiert über Sozialleistungen für Zuwanderer aus Europa. Einige befürchten, dass Armuts-Migranten wegen des vergleichsweise großzügigen hiesigen Sozialsystems vermehrt nach Deutschland kommen könnten. In vielen EU-Staaten erhalten Arbeitslose weit weniger Unterstüzung als hierzulande.

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Zuwanderer in Deutschland könnten künftig leichter Zugang zu Sozialleistungen erhalten. Würde die Bundesrepublik damit zum Sehnsuchtsort für Armutsflüchtlinge, wie einige fürchten? Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass in vielen EU-Ländern das soziale Netz deutlich grobmaschiger ist als hierzulande. Unsere Korrespondenten zeigen am Beispiel von sechs Ländern, wie unterschiedlich die Systeme sind – und was EU-Ausländern jeweils zusteht.


Armuts-Migranten aus EU-Staaten haben in Griechenland ganz schlechte Karten. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für Griechen. Das bedeutet: Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer zuvor mindestens zwölf Monate beschäftigt war. Ist diese Voraussetzung erfüllt, erhält man 360 Euro im Monat als Alleinstehender, bis zu 576 Euro für eine sechsköpfige Familie.

Doch das Arbeitslosengeld wird maximal ein Jahr lang gezahlt. Danach ist Schluss, und der Arbeitslose sowie seine Familie verlieren auch ihre staatliche Krankenversicherung. Eine Grundsicherung wie Hartz IV gibt es nicht. Von der Arbeitslosigkeit ist es deshalb oft nur ein kleiner Schritt in die Obdachlosigkeit. In einer Meinungsumfrage sagten 55 Prozent der Griechen, wenn sie könnten, würden sie ihr Land verlassen.

Großbritannien fährt harten Kurs gegen Armutsmigranten

Premierminister David Cameron fährt in Großbritannien einen harten Kurs gegen Armutsmigranten. Seit Anfang dieses Jahres haben Einwanderer, auch aus der EU, in den ersten drei Monaten nach Einreise keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosenhilfe. Erst nach Ablauf der drei Monate und dem erfolgreichen Absolvieren eines Tests können sie die sogenannte „Jobseeker’s Allowance“ (JSA) beantragen, eine Grundsicherung in Höhe von knapp 87 Euro pro Woche. 16- bis 24-Jährige erhalten nur 68 Euro wöchentlich.

Zuwanderer in Großbritannien können die JSA zunächst nur ein halbes Jahr beziehen, danach müssen sie darlegen, dass sie realistische Chancen auf eine Arbeitsstelle haben. Sollten sie dies nicht können, wird ihnen die staatliche Unterstützung gestrichen.

Spanien zahlt teilweise gar keine Unterstüzung

Die Regierung in Spanien hat immer weniger Spielraum für soziale Hilfen. Dabei wäre gerade jetzt, im Königreich der Massenarbeitslosigkeit (27 Prozent) und Armut (28 Prozent) Hilfe dringend notwendig. Von der staatlichen Fürsorge haben verarmte Spanier wie ordnungsgemäß angemeldete und damit in Spanien steuerpflichtige EU-Ausländer kaum etwas zu erwarten.

Grundsätzlich gilt: Sozialhilfe – im Schnitt 350 bis 400 Euro monatlich für den Haushaltsvorstand, rund 100 Euro für den Partner – wird oft erst nach langer Wartezeit gewährt. Oder auch gar nicht, weil kein Geld in der Kasse ist. Die Sozialhilfe ist befristet auf 12 oder 24 Monate. Beim Arbeitslosengeld liegt der Satz für Alleinstehende – je nach vorherigem Einkommen – zwischen 500 und 1100 Euro. Hat der Arbeitslose Familie, werden höchstens 300 Euro drauf gelegt. Gezahlt wird maximal zwei Jahre lang. Inzwischen beziehen knapp die Hälfte der sechs Millionen Arbeitslosen in Spanien keine Leistung mehr.

Frankreich zahlt maximal ein Jahr

In Frankreich ist ein Mindesteinkommen als Sozialhilfe, RSA genannt, gesetzlich seit 1988 garantiert. Einen Anspruch auf RSA kann aber nur erheben, wer das 25. Lebensjahr voll­endet hat, französischer Staatsangehöriger ist oder sich dauerhaft in Frankreich aufhält. Zudem gilt, dass eine grundsätzliche Arbeitsbereitschaft vorliegen muss.

Dazu gehört auch die Verpflichtung, an Bildungs-, Beschäftigungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Derzeit beträgt die Höhe dieser Sozialhilfe 492 Euro für Alleinstehende, 740 Euro für ein Paar und 887 Euro für ein Paar mit Kind. Für jedes weitere Kind werden 197 Euro gezahlt. Prinzipiell wird RSA nur für drei Monate gewährt. Die Bezugsdauer kann bis auf ein Jahr verlängert werden.

Italien zeigt sich in einigen Bereichen großzügig

In Italien gibt es Sozialleistungen prinzipiell nur in Verbindung mit einem bestehenden oder verlorenen Arbeitsplatz. Wenn der Lohn nicht ausreicht, zahlt der Staat eine sehr geringe Familienhilfe. Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld erhalten – egal ob In- oder Ausländer – nur Angehörige einiger Branchen.

Großzügig zeigt sich Italien in zwei Bereichen: Ausländer, auch illegale, bekommen kostenfrei jede „dringende und wesentliche“ ärztliche Hilfe. Außerdem dürfen sie ihre Kinder zur Schule schicken. Darüber hinaus erhalten alle Mütter ein Mutterschaftsgeld, genau wie die inländischen. Bei Sozialleistungen völlig gleichgestellt sind Ausländer den Italienern, sobald sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung von mindestens einem Jahr Laufzeit sind.

Dänemark zahlt 1300 Euro Sozialhilfe

Die Sozialhilfe in Dänemark fällt recht großzügig aus: Sie beträgt für Alleinstehende, die älter als 25 Jahre sind und nicht bei den Eltern wohnen, 9857 Kronen, umgerechnet gut 1300 Euro im Monat. Davon müssen auch Miete und Heizkosten gezahlt werden. Auch die Arbeitslosenhilfe ist recht üppig: bis zu 90 Prozent des letzten Lohns. Dafür gibt es quasi keinerlei Kündigungsschutz. Die Arbeitslosenhilfe gab es einst fünf Jahre lang, das wurde auf zwei Jahre runtergesetzt.