Werden Millionen Gaskunden im Dezember nun wirklich entlastet – oder müssen sie sich noch gedulden? Rund um die Gas-Soforthilfe gibt es einige Fragezeichen. Die Dezemberhilfe ist von der Ampel-Regierung als eine Überbrückung gedacht, bis voraussichtlich im März 2023 (möglicherweise schon im Februar) die Gaspreisbremse in Kraft tritt.
Gas- und Fernwärmekunden sollen im Dezember die Abschlagszahlung für einen ganzen Monat erstattet bekommen. Doch klappt das pünktlich? Es gibt Zweifel!
Einmalzahlung als Überbrückung bis zur Gaspreisbremse im Frühjahr
Klar ist: Ab sofort können Energielieferanten und Wärmeversorger in Deutschland die Anträge auf die Erstattung oder Vorauszahlungen der Dezember-Soforthilfe stellen. Dafür wurde ein Online-Portal freigeschaltet, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte. Wichtig für Privatkunden: Sie müssen keinen Antrag stellen. Wirtschaftsminister Robert Habeck betonte: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nichts tun.“ Sie würden automatisch von der Soforthilfe profitieren.
Mit dem Erdgas-Soforthilfegesetz wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass die Verbraucher von Gaskosten in Höhe eines Monatsabschlags befreit werden. Die Entlastung erfolgt auf Grundlage von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs sowie angesichts des aktuellen Gaspreises.
Konkret bedeutet das laut Check24, dass eine Durchschnittsfamilie mit einem Gasverbrauch von 20.000 kWh durch den Dezemberabschlag rund 300 Euro sparen könnte. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 kWh über 80 Euro. Die Soforthilfe soll zudem für Normalverdiener steuerfrei sein. Nur wer mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdient, soll die Einmalzahlung versteuern.
Wird aus der Dezemberhilfe eine Januarhilfe?
Doch nun die Hürden: Laut „Bild“ wird es für einen Großteil der Gaskunden nichts mit der Entlastung im Dezember. Der Grund: Vielen Anbietern ist es zu heikel und riskant, auf die Überweisungen durch die staatliche Förderbank KfW pünktlich zum 1. Dezember zu setzen. Sollten die Ausgleichszahlungen des Staates nicht rechtzeitig ankommen, würden vielen die Zahlungsunfähigkeit drohen! „
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Die Folge: Sie buchen sicherheitshalber erst mal ab und verrechnen die Dezemberhilfe später“, prognostiziert die „Bild“. Der Präsident der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, sagte der „Bild“: Es sei „grober Unfug“ von einer Dezember-Entlastung zu sprechen, denn nur „bei einem Bruchteil“ werde die Entlastung tatsächlich sofort ankommen. Und dann gibt es noch ein Problem.
Viele Mieter haben von der Entlastung erst irgendwann 2023 etwas
Bei Mietern, die keinen direkten Vertrag mit dem Gasversorger abgeschlossen haben, sondern bei denen alles über den Vermieter läuft, wird es mit der Entlastung auch noch dauern. Wie „t-online.de“ schreibt, werden diese Mieter erst mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung von der Dezemberhilfe profitieren. Irgendwann also im Jahr 2023, denn Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen.