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Datenschützer warnt vor Pkw-Fahrtenschreibern

Datenschützer warnt vor Fahrtenschreibern in Privat-Autos

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Foto: dpa (Archiv)
Mobilfunkunternehmen und Kfz-Versicherungen planen auf freiwilliger Basis den Einbau digitaler Fahrtenschreiber in Pkw. Kunden, die sich darauf einlassen, erhalten finanzielle Vorteile beim Tarif. Die Pläne stoßen bei Datenschützern und Politikern auf massiven Widerstand.

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Mobilfunkunternehmen und Kfz-Versicherungen wollen die Fahrweise versicherter Autofahrer elektronisch überwachen. Dazu planen sie auf freiwilliger Basis den Einbau digitaler Fahrtenschreiber in deren Pkw. Kunden, die sich im Versicherungsvertrag darauf einlassen, erhalten im Gegenzug finanzielle Vorteile beim Tarif.

Die Pläne stoßen bei Datenschützern und Politikern auf Widerstand. Gisela Piltz, FDP-Fraktionsvize im Bundestag, sagte dieser Zeitung: „Wenn persönliche Daten zur Währung werden, ist höchste Vorsicht angebracht. Die vollständige Überwachung des Fahrverhaltens ist ein sehr hoher Preis für einen günstigen Versicherungstarif.“

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, spricht von einem „Missbrauchsrisiko“. Mit diesen Daten könnten „zurückgelegte Strecken, die gefahrene Geschwindigkeit und ein Fehlverhalten des Fahrers lückenlos rekonstruiert werden“.

Mobilfunkunternehmen an dem System interessiert

Das Mobilfunkunternehmen Telefonica (O2) verhandelt bereits mit deutschen Versicherungen über den Einsatz der Module. Sie übertragen Informationen zu Tempo-Überschreitungen, Bremsverhalten oder Nachtfahrten via Mobilfunk an die Versicherer. Auch der Fahrer kann über Smartphone die Einschätzung der eigenen Fahrweise abrufen. „So können Risikogruppen besser eintarifiert werden“, sagte der Vorstand von Telefonica Deutschland, Marcus Haas. Start soll Ende 2013 sein.

Piltz hält „zumindest eine echte Wahlfreiheit beim Vertragsabschluss“ für unverzichtbar. Denn „mit solchen Datensammlungen werden Begehrlichkeiten geweckt – auch bei der Polizei“, sagt sie. Der könne sich die Möglichkeit bieten, bei Versicherten nachzuvollziehen, wo und wann sie sich aufgehalten haben. „Die Daten könnten für strafrechtliche oder steuerrechtliche Ermittlungsmaßnahmen, aber auch für zivilrechtliche Auskunftsansprüche herausgegeben werden“, warnt auch Schaar.

In den USA ist „Pay-as-you-drive“ schon im Einsatz

Unter der Überschrift „Pay-as-you-drive“ wird das System in den USA bereits angewendet. 2009 hatte die damalige Bundesregierung erklärt, sie sehe keine Notwendigkeit, bei den Planungen der Versicherer einzugreifen. Das aber fordert jetzt Schaar. Auch die FDP-Fraktionsvize Piltz sagt: Die Datenschutzverordnung der Europäischen Union müsse an dieser Stelle „noch einmal genau unter die Lupe genommen werden“.