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Darf ich mein Kind noch nackt am Strand fotografieren?

Darf ich mein Kind noch nackt am Strand fotografieren?

Berlin. 

Die Bundesregierung sagt Kinderpornografie und Internetmobbing den Kampf an. Was steckt hinter dem Kabinettsbeschluss? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es im Kern?

Mit dem Gesetzentwurf sollen vor allem Opfer von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Cybermobbing besser geschützt werden. Justizminister Heiko Maas (SPD) erwartet, dass künftig mehr Sexualtäter zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Edathy-Affäre war der letzte Anstoß, doch musste die Regierung ohnehin eine EU-Richtlinie umsetzen. Sie nutzte die Gelegenheit, um allgemein den Persönlichkeitsschutz bei Fotos zu stärken.

Wie werden Kinder besser geschützt? Erstens wird das maximale Strafmaß für den Besitz von Kinderpornos von zwei auf drei Jahre erhöht. Zweitens stellt das Gesetz klar, dass auch sogenannte Posing-Bilder von Kindern und Jugendlichen in geschlechtsbetonter Haltung als Pornografie gelten. Strafbar ist drittens künftig auch, Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen (und ebenso von Erwachsenen) in Alltagssituationen unbefugt herzustellen oder weiterzugeben, damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die sich auch der SPD-Politiker Sebastian Edathy zunutze machte. Auch solche Bilder werden in der Pädophilenszene vertrieben, jetzt können Ermittler das verfolgen. Maas: „Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.“

Was bedeutet das für Familienfotos etwa am Strand?

Eltern können auch in Zukunft ihre Kinder nackt für das Familienalbum fotografieren, versichert Maas. Sozial übliches oder alltägliches Verhalten werde nicht unter Strafe gestellt. Aber Juristen warnen vor Grauzonen: „Schon beim Fotografieren in der Familie droht der Staatsanwalt, etwa wenn sich im Sommer bei einem Kindergeburtstag kleine Kinder unter einem Rasensprenger abkühlen“, erklärte der Deutsche Anwaltsverein. Streng genommen müssten alle Eltern ihre Einwilligung zum Foto geben.

Darf man Kinderbilder noch auf Facebook posten?

In sozialen Netzwerken wie Facebook dürfen Eltern die Bilder ihrer nackten Kinder in Alltagsszenen weiter verbreiten. Doch der Kinderschutzbund mahnt: „Tun Sie das nicht. Es ist gefährlich und verletzt die Würde der Kinder.“ Wenn Eltern aber solche Bilder einschlägigen Chatrooms oder Tauschbörsen zur Verfügung stellen, also Missbrauch ermöglichen oder befördern, machen sie sich strafbar wie jeder andere, der die Persönlichkeitsrechte der Kinder verletzt.

Was ist mit peinlichen Fotos im Netz? Kommt drauf an. Wer ohne Erlaubnis Nacktbilder oder bloßstellende Fotos herstellt und verbreitet, die dem Ansehen des Betroffenen erheblich schaden können, dem droht viel schneller Strafe als bisher. Das rücksichtslose Posten solcher Bilder – auch von Gewaltszenen – in öffentlichen Foren des Internets soll durch höhere Strafen begrenzt werden, in schweren Fällen sind künftig bis zu drei Jahre Haft möglich. Bisher galt ein besonderer Schutz nur für private Räume. Allerdings werden Verstöße nur nach einer Anzeige des Betroffenen verfolgt – nicht jedes Foto, das Jugendliche mit dem Handy auf dem Schulhof von Gewaltszenen machen, wird künftig ein Fall für den Staatsanwalt.

Was ist mit Sexualstraftaten?

Künftig kann jeder, der im Internet Minderjährige anspricht, um sexuelle Kontakte anzubahnen, bestraft werden. Die Verjährung von Sexualstraftaten beginnt nicht mehr mit dem 21.Lebensjahr des Opfers, sondern erst mit dem 30. Lebensjahr.

Was sagt die Polizei? Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt den Gesetzentwurf: Endlich würden wichtige strafrechtliche Lücken geschlossen. Aber das helfe nur, wenn die Länder mit ausreichend Polizeibeamten auch die Umsetzung garantierten.