- Auch Kriminelle kommunizieren heute eher über Skype und WhatsApp statt Telefon und SMS.
- Doch die Online-Dienste sind verschlüsselt, Ermittler fordern schon lange neue Vollmachten
- Jetzt liefert der Bundestag dafür die rechtliche Basis – um die es weiter Streit gibt
Berlin.
Der Bundestag hat den Weg für die umstrittene Überwachung von Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp freigemacht. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dafür müssten die Behörden sogenannte Staatstrojaner auf der Technik installieren. Die Verschlüsselung soll nach Bekunden der Bundesregierung nicht angegriffen werden.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“. In dem Gesetz ist in allgemeiner Form davon die Rede, dass „mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird“.
Überwachung auf Höhe der Zeit bringen
Zur Einordnung des Gesetzes sagte Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes (DRB), unserer Redaktion: „Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp, Telegram oder Threema zugreifen können.“ Es sei wichtig, dass der Gesetzgeber die Strafverfolgungsbehörden bei der Überwachung von Telekommunikation auf die Höhe der Zeit bringe.
Gesetz soll Lücke schließen
Ermittler können demnach Staatstrojaner auch bei Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung einsetzen. Bisher waren sie nur zur Terrorbekämpfung zugelassen. Das Gesetz wurde mit den Stimmen der großen Koalition gegen den Widerstand der Opposition beschlossen.
„Wir beobachten immer öfter, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizieren“, betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Gesetz schließe eine Befugnislücke, die nicht hinnehmbar gewesen sei. „Verschlüsselung schützt zu Recht die Vertraulichkeit der Kommunikation. Verschlüsselung ist aber kein Freibrief für Verbrecher.“
Ist das Gesetz mit der Verfassung vereinbar?
Das Gesetz ist umstritten, unter anderem weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob die Reichweite der Maßnahmen mit der Verfassung vereinbar ist.
Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele kritisierte in der Aussprache auch das Verfahren, in dem die Überwachungspläne in Form einer Gesetzesänderung eingebracht wurden. „Das ist ein Hau-Ruck-Verfahren, das unzulässig ist, wenn es darum geht, ein Gesetz zu machen, das mehr als damals der große Lauschangriff in die Grundrechte der Bürger eingreift“, sagte er. „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen“, forderte Ströbele mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.
Sicherheitslücken werden genutzt
Aus der IT-Branche kamen Warnungen vor weniger statt mehr Sicherheit durch das Gesetz. „Bei der jetzt beabsichtigten Ausweitung der Quellen-Überwachung müssen technologische Sicherheitslücken und Schwachstellen genutzt oder geschaffen werden, die zum Beispiel auch von organisierten Cyberkriminellen genutzt werden können – so wie dies kürzlich bei WannaCry der Fall war“, kritisierte am Donnerstag der Digitalverband Bitkom.
Der Erpressungstrojaner „WannaCry“ hatte Hunderttausende Computer weltweit über eine Sicherheitslücke befallen, die ursprünglich vom US-Abhördienst NSA ausgenutzt wurde, aber durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geriet.
„Strafverfolger dürfen Kriminellen nicht hinterherhinken“
Bettina Bähr-Losse von der SPD betonte in der Bundestagsdebatte den Bedarf an der geplanten Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) auf den Geräten. Durch den Einsatz der verschlüsselten Apps entstünden Räume, in denen Strafverfolgung unmöglich sei. „Strafverfolger dürfen Kriminellen nicht hinterherhinken“, betonte sie.
„Es ist einfach Unsinn, wenn sich die Arbeit der Ermittler nicht daran orientiert, wie die Täter heute agieren“, verteidigte auch Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU-Fraktion das Gesetz. (dpa)