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Bundestag kippt Verbot für Nachtspeicheröfen

Bundestag kippt Verbot für Nachtspeicheröfen

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Zankapfel Nachtspeicher Foto: dpa
Sie waren verschrien als teure Stromfresser – und deshalb setzte die große Koalition sie auf die Abschussliste: Bis 2019, so der Beschluss, sollten Nachtspeicheröfen verboten werden. Nun hat der Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP das Verbot gestoppt.

Berlin. 

Die rund 1,5 Millionen Nachtspeicherheizungen in Deutschland können auch über das Jahr 2019 hinaus betrieben werden. Der Bundestag kippte am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Verbot aus den Zeiten der großen Koalition mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP. Die einst massenhaft installierten Nachtspeicheröfen waren lange Zeit als teure Stromfresser verpönt. Neuerdings gelten sie jedoch als flexible Stromspeicher, die in den Zeiten der Energiewende besser auf das schwankende Ökostromangebot reagieren sollen.

„Das Verbot wird aufgehoben, weil wir den einen oder anderen Energiespeicher ganz gut gebrauchen können“, sagte der Parlamentarische Bau-Staatssekretär Jan Mücke (FDP) der Deutschen Presse-Agentur. Die einst massenhaft zur Abnahme von nächtlichem Atomstrom installierten Nachtspeicheröfen galten bisher als Strom- und Geldfresser, die Bürgern heute sehr hohe Rechnungen bescheren.

Energiekonzern RWE kämpfte gegen das Aus für Nachtspeicheröfen

Unter anderem der Energiekonzern RWE hat sich zuletzt stark gemacht für eine Nutzung und Umrüstung der Nachspeicheröfen als intelligente, flexible Stromspeicher – in Zeiten der Energiewende gibt es oft ein Überangebot. Aber gerade in Nordrhein-Westfalen ist dies oft weniger Wind- oder Solarstrom, sondern Kohlestrom, den besonders RWE produziert.

Deutschland steuert auf einen Rekordüberschuss an Strom in diesem Jahr zu – auch weil Braun- und Steinkohlekraftwerke nicht flexibel genug auf das schwankende Ökostromangebot reagieren können.

In Deutschland gibt es immerhin noch mehr als 1,5 Millionen solcher Nachtspeicherheizungen. Die große Koalition hatte beschlossen, dass zur Energieeinsparung und aus Klimaschutzgründen alle vor 1990 installierten Nachtspeicher nur noch bis Ende 2019 erlaubt sind. Nach 1990 angeschlossene Geräte dürfen maximal 30 Jahre laufen. „Wir fordern den Bundestag auf, diesem Lobbycoup nicht zu folgen“, sagte die Leiterin Energiewende der Deutschen Umwelthilfe, Cornelia Ziehm. (dpa/afp)