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Bürgergeld: „Anflug geistiger Umnachtung“ – kennt Regierung die Preise nicht?

Ab 01. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld Hartz 4 ersetzen. Es soll unter anderem steigende Regelsätze, höhere Freibeträge und bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. Nach den Plänen von Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), soll es 502 Euro betragen – 53 Euro mehr als der Vorgänger Hartz 4. Dieser Regelbedarf setzt sich aus dem Bedarfsermittlungsgesetz des […]

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© HartzIV.org

Bürgergeld, Aktienrente und Kindergrundsicherung: Diese Reformen kommen

Bürgergeld und Co.: Diese Reformen kommen

Ab 01. Januar 2023 soll das neue Bürgergeld Hartz 4 ersetzen. Es soll unter anderem steigende Regelsätze, höhere Freibeträge und bessere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten. Nach den Plänen von Arbeitsminister, Hubertus Heil (SPD), soll es 502 Euro betragen – 53 Euro mehr als der Vorgänger Hartz 4.

Dieser Regelbedarf setzt sich aus dem Bedarfsermittlungsgesetz des Sozialgesetzbuch fest. Die Berechnung der einzelnen Bedarfe stößt jetzt auf viel Kritik und Unverständnis.

Bürgergeld: „Definitiv nicht ausreichend!“

Wie die Vorsitzende des Sozialverband VdK, Verena Bentele, mitteilt, sei die Erhöhung um 53 Euro nur ein längst überfälliger Inflationsausgleich, der ein Jahr zu spät komme. „Von 502 Euro im Monat bei galoppierender Inflation leben zu müssen – das ist definitiv nicht ausreichend. Das neue Bürgergeld muss ein menschenwürdiges Leben in diesen unruhigen Zeiten mit steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen ermöglichen“, so die Vorsitzende in einer VdK Pressemitteilung.

Nicht nur der Einkauf im Supermarkt, sondern auch das Heizen der Wohnung werden immer teurer. Vor allem Menschen, die auf die Grundsicherung Bürgergeld angewiesen sind, müssen nach Bentele „genug Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Heizung und soziale Teilhabe haben.“

Bürgergeld: Was kann wofür ausgegeben werden?

Aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetz und des Gesetzentwurf zur Einführung des Bürgergeld hat „HartzIV.org“ folgende Aufteilung des Regelsatzes berechnet. In einem Tortendiagram wird bildlich gezeigt, wie viel Bürgergeld-Beziehende pro Bedarf ausgeben können.

Wie auf der Grafik von „HartzIV.org“ zu sehen, ist der Betrag von 174,19 Euro für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren vorgesehen. Das entspricht 35 Prozent des gesamten Regelsatzes. Für Freizeit, Unterhaltung und Kultur könne ein Betrag von 48,98 Euro ausgegeben werden, für Verkehr 45,02 Euro.

Bürgergeld
Hartz 4 soll ab 1. Januar 2023 durch das neue Bürgergeld ersetzt werden. Der höhere Regelsatz reicht laut vielen Experten dennoch nicht aus. (Quelle: HartzIV.org) Foto: HartzIV.org

Kritik rührt vor allem von dem niedrig bemessenen Betrag für Wohnungmieten, Energie und Wohninstandhaltung. Von insgesamt 42,55 Euro entfallen 40,74 Euro bereits auf Strom.

Die deutsche Bloggerin und ehemalige Politikerin (Die Linke), Inge Hannemann, äußert sich auf ihrem Twitter-Kanal entsetzt. Vor allem bei den Energiekosten ist die „Entscheidung dieses Regelsatzes in einem Anflug geistiger Umnachtung beschlossen“ worden.

https://twitter.com/IngeHannemann/status/1574396845736005633

Mehr Wissenswertes zum Bürgergeld:


Auch der „Paritätische Gesamtverband“ übt scharfe Kritik an der neuen Sozialreform: „diese Fortschreibung kommt zu spät und reicht nicht, um die strukturelle Unterdeckung bei den Grundsicherungsleistungen zu beenden.“ Es sei viel zu wenig. (mars)