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Bürgergeld: 310 Euro Extra? Achtung vor DIESEM fiesen Fake!

Aktuell ist ein TikTok-Video im Umlauf, welches einen 310 Euro Bonus zum Bürgergeld verspricht. Doch schnell wird klar: Das stimmt nicht!

Aktuell kursiert im Netz ein Clip über einen angeblichen Bonus zum Bürgergeld.
© IMAGO / Bihlmayerfotografie

Was bedeutet eigentlich Grundsicherung?

Der deutsche Staat stellt eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen bereit, um benachteiligte Menschen zu unterstützen. Eine dieser Leistungen ist die Grundsicherung.Wir verraten dir, was die Grundsicherung ist, was du dabei beachten solltest und wie sie sich vom Bürgergeld unterscheidet.

Das Bürgergeld reicht durch die hohe Inflation und die schwindelerregenden Energiepreise hinten und vorne nicht. Zwar gibt es 2024 eine Erhöhung, doch auch diese reicht in den meisten Fällen nicht aus.

Umso mehr freut man sich natürlich über einen Extra-Bonus zum Bürgergeld-Regelsatz obendrauf. Wie zum Beispiel ein angeblicher Zuschuss von 310 Euro. Doch es stellt sich schnell heraus: Das Ganze ist eine fiese Fake-Masche.

Bürgergeld: Fake-Zuschuss im Umlauf

Auf Falschmeldungen kann man schnell hereinfallen. Besonders fies ist es, wenn Bedürftigen falsche Versprechungen gemacht werden. So beispielsweise im aktuellen Fall. Denn in einem TikTok-Clip wird behauptet, dass sich Bürgergeld-Empfänger ohne Weiteres satte 310 Euro vom Jobcenter kassieren können. Grund dafür sei eine Finanzspritze zum muslimischen Zuckerfest.

Im Video erklärt ein Mann, er habe dafür einfach beim Amt nach Unterstützung gefragt und bekam dafür das Geld bar in die Hand gedrückt. Durch den Hintergrund im Video-Clip konnte die Gegend ausfindig gemacht werden. Dabei handelte es sich um den Ort Nordhorn. Dort wurde das zuständige Jobcenter durch „dpa factchecking“ angefragt, ob es den Bonus tatsächlich gebe.

Das macht sofort klar: So ein Bonus existiert gar nicht! „Die hier angesprochene Zahlung aufgrund des Zuckerfestes ist kein Bestandteil des Bürgergeldes“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der dpa.

Bonus-Zahlung grenzt andere aus

Eine solche Zusatzzahlung sehe das Sozialgesetzbuch II, wie im Video behauptet wird, überhaupt nicht vor. Denn dann liegt eine Benachteiligung vor, die gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Es besagt, dass Zahlungen an Angehörige bestimmter Religionen nichtreligiöse Menschen benachteiligen würden.


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Die Nachrichtenagentur konfrontierte den Mann aus dem Video, der die Lüge verbreitet hat. Doch dieser hat sich auf die Nachfragen nicht geäußert. Auch auf die Bitte, Nachweise für 310 Euro vom Jobcenter zu erbringen, ging er nicht ein.