Hartz 4 ist durch das Bürgergeld abgelöst worden und das schon seit dem 1. Januar 2023. Aber wie viel Geld erhält man mit dem Regelsatz des Hartz-4-Nachfolgers Bürgergeld? HIER zeigen wir, wie viel Geld einem zur Grundsicherung mit dem neuen Arbeitslosengeld zusteht.
Hartz-4-Nachfolger: Das ist der jeweilige Bürgergeld Regelsatz
Die Regelsätze des Bürgergeldes sind höher als es die Hartz-4-Sätze zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes waren.
Für eine alleinstehende Person liegt der Regelsatz bei 502 Euro. Verheiratete oder Menschen in einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten pro Person 451 Euro.
Die Regelsätze für Kinder sind nach dem Alter in drei Altersabschnitte gestaffelt. Bis zum Alter von 5 Jahren beträgt der Regelsatz für Kinder 318 Euro. Im Alter von 6 bis 13 Jahren beträgt der Regelsatz 348 Euro. Teenager im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten monatlich 420 Euro. Erwerbslose 18- bis unter 25-Jährige, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten 402 Euro.
Bürgergeld Höhe in Tabelle
Leistungsbezieher | Bürgergeld Regelsatz | Plus zu Hartz 4 |
Alleinstehende oder Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigen Partnern | 502 Euro | 53 Euro |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | Je 451 Euro | 50 Euro |
Volljährige im Haushalt der Eltern (18 bis 24 Jahre) Volljährige unter 25, die ohne Zustimmung des Jobcenters bei den Eltern ausgezogen sind Volljährige mit Behinderung, die in einer stationären Einrichtung leben | 402 Euro | 45 Euro |
Kinder von 14 bis 17 Jahren Minderjährige mit volljährigen Partnern | 420 Euro | 47 Euro |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 348 Euro | 39 Euro |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 Euro | 35 Euro |
Bürgergeld Entwicklung: Von Hartz 4 zum aktuellen Bürgergeld-Regelsatz
Die Zahlungen für Langzeitarbeitslose, auch Hartz 4 genannt, wurden zum Jahresbeginn 2005 eingeführt. Um zu sehen, wie sich die Zahlungen zu Hartz 4 und zum Nachfolger Bürgergeld entwickelt haben, ist hier eine Tabelle mit den Anpassungen der letzten fünf Jahre zu finden.
Zeitpunkt der Änderung | Bürgergeld Höhe (bis 31.12.2022 Hartz 4) | Erhöhung in Euro |
01.01.2023 | 502 | 53 |
01.01.2022 | 449 | 3 |
01.01.2021 | 446 | 14 |
01.01.2020 | 432 | 8 |
01.01.2019 | 424 | 8 |
Bürgergeld Höhe: Das ändert das Gesetz des Hartz-4-Nachfolgers
Durch die Änderungen der sogenannten Hartz-4-Gesetze ändert sich nicht nur der Name hin zu Bürgergeld. In den Regelsätzen des neuen Arbeitslosengeldes bedeutet es vor allem mehr Geld für jeden Leistungsberechtigten von Bürgergeld. Auch gibt es nun eine Bagatellgrenze für Rückforderungen und der Vermittlungsvorrang entfällt.
Bürgergeld zahlt Wohnkosten
Mit dem Bürgergeld haben Leistungsbezieher nun eine Schonfrist oder Karenzzeit von einem Jahr, in der sie nicht aus der Wohnung ausziehen müssen, denn es findet keine Prüfung der Angemessenheit der Wohnung statt. Mietkosten werden ganz und Heizkosten werden in angemessenem Rahmen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Zu den Wohnkosten, die das Bürgergeld zahlt, zählen auch die Kosten für das Warmwasser und andere Nebenkosten. Fazit: Im ersten Jahr werden die Mietkosten komplett und die Heizkosten in angemessenem Umfang übernommen.
Schonvermögen – Freibeträge beim Bürgergeld
Hat man Vermögen, dann ist dieses mit dem Arbeitslosengeld-Nachfolger in den ersten 12 Monaten bis 40.000 Euro für die erste Person im Haushalt geschützt. Das Schonvermögen beim Bürgergeld erhöht sich um bis 15.000 Euro für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft.
Freibeträge bei Hinzuverdienst
Geht eine Person zur Schule, studiert, macht Bundesfreiwilligendienst oder absolviert eine Ausbildung, dann kann sie maximal 520 Euro hinzuverdienen, ohne dass etwas vom Bürgergeld abgezogen wird.
Wer als Leistungsberechtigte noch einen Job hat, aber nur 520 bis 1.000 Euro verdient, kann vom 1. Juli 2023 an mehr von dem Gehalt behalten. Mit dem 1. Juli steigen nämlich die Freibeträge und man kann statt der bisher 20 Prozent des Gehaltes dann 30 Prozent des Gehalts behalten.
Vermittlungsvorrang entfällt
Bisher war es das oberste Ziel, einen Arbeitslosen so schnell wie möglich wieder auf einen Arbeitsplatz zu vermitteln. Es galt der Vermittlungsvorrang. Mit dem Bürgergeld wird der Vermittlungsvorrang zugunsten der Befähigung von Arbeitslosen aufgegeben. Das Ziel ist die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt, auch mit Weiterbildungen und Fortbildungen.
Bürgergeld: So viel Geld bekommt eine vierköpfige Familie mit dem Hartz-4-Nachfolger
Der klassischen Familie aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern steht pro Elternteil je 451 Euro zu, für die Kinder zahlt das Amt 318 Euro für Kinder von der Geburt bis zum Alter von 5 Jahren. Sind die Kinder älter, nämlich 6 bis 14 Jahre alt, dann zahlt das Amt 348 Euro im Monat pro Kind aus. Sind die Kinder 14 bis 17 Jahre alt, dann erhalten die Eltern 420 Euro im Monat.
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Für eine Familie mit zwei Kindern im Grundschulalter beträgt die Auszahlung des Bürgergeldes also 1.598 Euro für die Grundsicherung des Lebensunterhalts. Geringverdiener, die nicht Bürgergeld beziehen, haben mit ihren Familien auf den ersten Blick netto oftmals nicht viel mehr Geld zur Verfügung – sie können jedoch staatliche Leistungen wie das Wohngeld oder den Kinderzuschlag in Anspruch nehmen. Dann wird der Unterschied schon weitaus deutlicher.
Sind die Kinder älter als 14, dann erhöht sich die Auszahlung des Bürgergeldes pro Monat um die festgeschriebenen Sätze. Sind die Kinder jünger als 6, dann fällt die Auszahlung des Bürgergeldes dementsprechend geringer aus.
Hartz-4-Nachfolger Bürgergeld – So viel Geld gibt es 2023
Das Bürgergeld wird für jede Person eines Haushaltes ausgezahlt. Neben der Grundsicherung des Lebensunterhalts gibt es aber noch mehr Geld für jeden Leistungsbezieher von der Bundesagentur für Arbeit. Denn mit dem Bürgergeld gibt es eine Reihe an Pauschalzahlungen, ohne dass eine Prüfung gemacht wird. So werden zum Beispiel die Kosten der Wohnung in der Karenzzeit der ersten 12 Monate übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohnung vielleicht zu groß ist. Heizkosten werden in der Karenzzeit ebenfalls in einem angemessenen Umfang bezahlt. Außerdem sind Mehrbedarfe für unterschiedliche Gruppen von Menschen bestimmt worden, die eine Aufstockung des Bürgergeld-Regelsatzes beantragen können.
Mehrbedarf Bürgergeld: Dafür gibt es Extra-Geld
Das Bürgergeld wird in vielen Fällen aufgestockt bzw. ein Mehrbedarf festgestellt, das heißt es wird mehr Geld als nur der Regelsatz gezahlt. So gibt es einen Mehrbedarf, der für Schwangere von der 13. Schwangerschaftswoche an gezahlt wird. Ebenso erhalten Alleinerziehende pro Kind einen festgeschriebenen Prozentsatz mehr zu ihrem Regelsatz ausgezahlt.
Hat ein Kind eine Behinderung, dann hat man ebenfalls ein Anrecht auf den Mehrbedarf. Ist für ein Kind eine spezielle Ernährung aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen notwendig, dann kann man auch dafür einen Mehrbedarf bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden.
Wenn man in einer Wohnung mit einem Durchlauferhitzer oder einem Wasserboiler wohnt, kann man ebenfalls dafür einen Mehrbedarf anmelden.
Bürgergeld: Höhe der Sanktionen
Mit dem Bürgergeld gibt es weniger Sanktionen. So entfallen zum Beispiel Rückforderungen, wenn die Bagatellgrenze von 50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft nicht überschritten wird. Aber immer dann, wenn man als Leistungsbezieher eine Pflichtverletzung begeht, kann es zu einer Sanktion in Form von Leistungsminderungen kommen. Die Sanktion besteht aus einem Abzug von 10 Prozent des Regelbedarfs für ein Meldeversäumnis oder die erste Pflichtverletzung. Kommt es zu wiederholten Pflichtverletzungen, dann fallen die Sanktionen höher aus. Für die zweite Pflichtverletzung beträgt die Leistungsminderung 20 Prozent des Regelbedarfs, für die dritte Pflichtverletzung steigt die Leistungsminderung auf 30 Prozent des Regelbedarfs.
Eine Pflichtverletzung ist zum Beispiel, wenn man sich mehr als einmal weigert, einen zumutbaren Job anzunehmen. Auch wenn man es versäumt, sich zu den vereinbarten Terminen zu melden, ist das eine Pflichtverletzung.
Bürgergeld: Neuerungen und mehr Geld im Sommer 2023
Vom 1. Juli 2023 an kommen zwei neue Aspekte zum Bürgergeld hinzu: Der Kooperationsplan und das Weiterbildungsgeld.
Der Kooperationsplan ersetzt die bisher genutzte Eingliederungsvereinbarung. In einem Kooperationsplan legen das Jobcenter und die leistungsberechtigte Person fest, wie diese wieder ins Arbeitsleben zurückkehren kann und welche Schritte und Maßnahmen dafür unternommen werden müssen. Der Kooperationsplan ist verbindlich und es drohen Sanktionen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verweigert wird.
Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro wird zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt, wenn jemand an einer Weiterbildung teilnimmt, die im Kooperationsplan vereinbart wurde. Um die Zusatzleistung zu erhalten, muss die Weiterbildung das Ziel haben, einen Berufsabschluss zu erwerben.
Alternativ zum Weiterbildungsgeld gibt es den Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro. Wenn man an einer Weiterbildung teilnimmt, die zwar keinen Erwerb eines Berufsabschlusses zum Ziel hat, aber die Fähigkeiten des ursprünglichen Berufsabschlusses erweitert, erhält man den Bonus zum Regelbedarf. Auch diese Weiterbildung kann Teil des Kooperationsplans sein und ist eine Möglichkeit, höheres Bürgergeld für die Sicherung des Lebensunterhaltes zu bekommen.
FAQ zu Bürgergeld Höhe
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Nachdem der eigene Antrag zum Bürgergeld vom Jobcenter bewilligt wurde, bekommen die Bezieher monatlich einen festgelegten Regelsatz ausbezahlt. Der Regelsatz für das Bürgergeld beträgt 502 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Volljährigen Partnern, die in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, stehen jeweils 451 Euro zu.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Kinder?
Für Kinder ist der Regelsatz des Bürgergeldes nach Altersstufen gestaffelt. Die Auszahlung des Bürgergeldes für Kinder bis zu 5 Jahren beträgt 318 Euro, für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren werden 348 Euro ausgezahlt, für Kinder im Alter von 14 bis 17 werden 420 Euro ausgezahlt.
Wie hoch ist das Bürgergeld für Alleinerziehende?
Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten einen festgesetzten Prozentsatz je Kind zusätzlich zu ihrem Bürgergeld-Regelsatz ausgezahlt. Der Prozentsatz liegt bei mindestens 12 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen jedoch höchstens bei 60 Prozent. Der Mehrbedarf wird nach der Anzahl und dem Alter der Kinder berechnet.