Seit über einem halben Jahre gibt es nun schon den Hartz-4-Nachfolger. Seit dem 1. Januar hat das Bürgergeld die alte Sozialreform abgelöst, und damit auch unter anderem den alten Regelsatz von 449 Euro. Empfänger erhalten jetzt nun 53 Euro mehr, und somit 502 Euro monatlich.
Jetzt steht ein weiteres, neues Kapitel im Sozialsystem bevor. Das Bürgergeld bringt ab dem 1. Juli frischen Wind in die Geldbörsen. Ein Überblick über alle Veränderungen ab dem nächsten Monat.
Bürgergeld: Höhere Freibeträge ab Juli
Der 1. Juli markiert einen bedeutenden Wendepunkt für Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die gleichzeitig Bürgergeld beziehen. Der Grund: Die Freibeträge werden angehoben. Zukünftig dürfen diese einen Anteil von 30 Prozent ihres monatlichen Einkommens zwischen 520 und 1.000 Euro behalten. „Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher“, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilte. Früher lag diese Grenze bei 20 Prozent. Die Untergrenze bei 520 Euro wurde aufgrund der aktuellen Verdienstgrenze für Minijobs gezogen.
Bis jetzt war es möglich, bis zu 100 Euro pro Monat dazu zu verdienen, ohne dass dies auf das Bürgergeld angerechnet wurde. Ab höheren Beträgen gibt es nun jedoch eine gestaffelte Regelung: Personen, die zwischen 100 und 520 Euro im Monat verdienen, dürfen wie bisher 20 Prozent ihres Verdienstes behalten. Verdient man zwischen 1.000 und 1.200 Euro monatlich, sind es noch zehn Prozent.
Weitere Regelungen, die ab Juli in Kraft treten:
- Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von Leistungsbeziehenden wird an die Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst
- Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet
- Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen
- Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weitergezahlt
Ab Juli kommt der Kooperationsplan
Die bisherige Praxis der Jobcenter, in der sie mit Arbeitslosen eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet haben, wird ab dem 1. Juli schrittweise durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dieser „rote Faden für die Arbeitssuche“ wird gemeinsam von den Jobcentern und den Bürgergeld-Empfängern erarbeitet. Das Ziel: eine kooperative Zusammenarbeit zu fördern und sicherzustellen, dass alle Beteiligten fair und angemessen behandelt werden.
Im Plan enthalten sind dann Maßnahmen, um die Arbeitssuchenden in Beschäftigung zu bringen oder ihnen bei beruflicher Weiterbildung zu helfen. Dabei geht es um Maßnahmen, die sowohl die Arbeitssuchenden als auch die Arbeitsvermittlungsstellen ergreifen.
Bürgergeld: Positive Effekte für Schüler und Studenten
Eine erfreuliche Nachricht betrifft Schüler und Studenten: Sie haben bis zur Minijob-Grenze (520 Euro pro Monat) die Möglichkeit, ihr Einkommen vollständig zu behalten, ohne dass es auf das Einkommen ihrer Familie angerechnet wird. Das gilt auch für Berufsausbildungen, den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr oder eine dreimonatige Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.
Auch das Einkommen aus Ferienjobs bleibt unberücksichtigt. Ehrenamtliche Personen, die dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten, dürfen pro Jahr bis zu 3.000 Euro ohne Anrechnung behalten.
Bürgergeld: Weiterbildung statt kurzfristige Jobs
Auf Qualifizierung und Weiterbildung richtet das Bürgergeld seinen Fokus. Empfänger werden deshalb vom Jobcenter mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro unterstützt. Und: Wenn die Zwischenprüfung erfolgreich gemeistert wurde, gibt es eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro. Wer die Abschlussprüfung besteht, erhält noch einmal zusätzlich 1.500 Euro.
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Außerdem erhalten Empfänger einen Zuschlag, wenn sie Weiterbildungen besuchen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel haben. Pro Monat gibt’s dann 75 Euro mehr. Beispiele hierfür sind Deutsch- oder Computerkurse. Und auch bei einer geförderten Berufsausbildung gibt es ab Juli eine Veränderung: Die Unterstützung vom Jobcenter wird auf bis zu drei Jahre verlängert.