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Bürgergeld nur noch Hartz 4 mit anderem Namen? DAS ist übrig geblieben von der Reform

Nachdem die Union die Bürgergeld-Pläne der Regierung zerfleddert, kommt die Frage auf, was von den edlen Bürgergeldplänen übrig bleibt.

Bürgergeld
© IMAGO / Christian Ohde

Ampel und Union beim Bürgergeld einig

Die Ampel-Parteien und die Union haben sich auf einen Kompromiss beim Bürgergeld geeinigt. Er sieht unter anderem eine Streichung der sanktionslosen Zeit für Bezieher sowie Abstriche beim Schonvermögen vor.

Die Pläne der Ampel-Regierung zum Bürgergeld wurden von der Union ganz schön zerfleddert. Ob der Wegfall der Vertrauenszeit oder die Absenkung des Schonvermögens – die Union konnte sich bei den strittigen Fragen weitestgehend durchsetzen. Bleibt die Frage, was eigentlich noch übrig bleibt, von der großen Idee des Bürgergeldes?

Regelsatz-Erhöhung: Die wohl wichtigste Botschaft – die Regelsatz-Erhöhung bleibt unberührt. Was jedoch nicht sonderlich überrascht, denn nach den anfänglichen Rufen der Union, dass sich angesichts der Regelsatzerhöhung arbeiten nicht mehr lohnen würde, hat sich die Union zuletzt dann doch hinter die Erhöhung des Regelsatzes gestellt. So sollen Arbeitslose künftig 502 Euro statt wie bisher 449 Euro im Monat erhalten.

Bürgergeld: Es gibt durchaus Verbesserungen zum Hartz 4

Hinzuverdienst-Grenzen: Die neuen Pläne sehen ebenfalls „attraktivere Hinzuverdienstregeln“ vor. So sollen von einem Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) behalten werden dürfen. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler aus Bürgergeld-Familien ihre Einkommen aus Minijobs in voller Höhe (bis zu 520 Euro) behalten können.



Bagatellgrenze: Auch sehen die Pläne der Ampel-Regierung weiterhin eine Bagatellgrenze vor. Eine solche Grenze kennt das Hartz 4 nicht. Wenn Bürgergeld-Empfänger Zuwendungen (wie beispielsweise Schenkungen) bekommen, die die Grenze nicht überschreiten, dann sind sie nicht meldepflichtig. Die Grenze liegt bei 50 Euro und soll unter dem Strich acht Millionen Euro pro Jahr sparen. Grundlage für die Bagatellgrenze bilden die Paragrafen 40 und 41a des Bürgergeldgesetzes.

150 Euro-Boni: Wer an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt, soll künftig ein zusätzliches monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bekommen.



Auch wenn sich die Union in weiten Teilen durchsetzt und die Regeln zum Bürgergeld verschärfen konnte, gibt es also durchaus Punkte, die eine Verbesserung zum Hartz 4 darstellen. Doch zunächst muss der Kompromiss noch dem Vermittlungsausschuss vorgelegt werden, damit das neue Bürgergeld noch zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.