Knapp 5,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland das Bürgergeld. Anfang 2023 wurde die Grundsicherung umbenannt, mit der Reform gab es vor allem mehr Geld. Im Januar 2024 stieg der Betrag erneut, beispielsweise um zwölf Prozent für Alleinerziehende auf inzwischen 563 Euro im Monat. Doch jetzt kommt es für viele Bürgergeldempfänger zu Kürzungen, das berichtet das Jobcenter Berlin.
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Grund hierfür ist der Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Betroffen sind schätzungsweise zwei Millionen Bürger. Das Gesetz zur Abschaffung dieses Privilegs ist bereits seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft, am 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist.
Bürgergeld: Verband spricht von besonderer Härte
Konkret geht es darum, dass die Kabelgebühren für das TV-Gerät ab dem 1. Juli nicht mehr über die häuslichen Nebenkosten abgerechnet werden dürfen. Die Mieter müssen sich dann eigenständig um einen Anschluss kümmern oder auf eine Alternative, zum Beispiel einen Stream über das Internet, zurückgreifen.
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Für die Empfangenden von Bürgergeld bedeutet das, dass die Anschlussgebühren künftig nicht mehr vom Regelsatz finanziert werden. Bis dato fallen diese nämlich unter den Regelbedarf für Post und Telekommunikation, der für einen Single knapp 50 Euro beträgt.
Die Gesetzesänderung führt laut dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen „insbesondere für Bürgergeldempfänger zu höheren Belastungen“. Die Buchung eines Kabelanschlusses würde bei mindestens zehn Euro pro Monat liegen, im Regelfall seien die Kosten aber deutlich höher. Alternative Lösungen seien ebenfalls teurer. Bares Geld, das am Ende des Monats auf dem Konto der Bürgergeldempfänger fehlt.
Der Verband fordert daher von der Politik eine „sozial verträgliche Lösung“. Die Regierung müsse entsprechende Vereinbarungen treffen, damit die Kosten auch künftig vom Staat getragen werden – und somit nicht einer Kürzung des Bürgergelds gleichkommen.