Seit Mittwoch (13.09.) ist die neue Erhöhung des Bürgergelds fix. Um die 61 Euro mehr soll es dann geben. Angesichts der hohen Inflation kommt der Finanzschub für viele gerade zur richtigen Zeit.
Gleichzeitig ist sie nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn das Bürgergeld reicht auch weiterhin nicht für alle Kosten aus. Besonders für einen Bereich benötigen Bedürftige viel mehr Geld.
Bürgergeld: Mehr Geld ab 2024
Für mehr als fünf Millionen Empfänger gibt es zum 1. Januar 2024 eine Bürgergeld-Erhöhung von rund 12 Prozent. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (13.09.) in Berlin eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen. Heil hatte die Anhebung bereits Ende August angekündigt. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird – wie früher bei Hartz IV – jährlich an Preise und Löhne angepasst.
Für Alleinstehende wird das Bürgergeld zum 1. Januar um 61 auf 563 Euro erhöht. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt wie bisher 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten von 318 auf 357 Euro.
Bürgergeld: Hier reicht Erhöhung nicht aus
Dennoch bleibt die Bürgergeld-Erhöhung für 2024 in einem Bereich weiterhin zurück. Denn wie Berechnungen des Vergleichsportals „Verivox“ zeigen, ist der Anteil für Strom weiterhin viel zu gering. Rein rechnerisch sind vom Bürgergeld 45,70 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Nach „Verivox“-Berechnungen belaufen sich die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich rund 56,45 Euro. Damit sind die tatsächlichen Stromkosten deutlich höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.
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Doch dafür fällt die Versorgungslücke in einem günstigen Neukundentarif weg. Hier werden derzeit bundesweit durchschnittlich 43,27 Euro pro Monat fällig. Das sind sogar gut 5 Prozent weniger, als im Bürgergeld eingeplant ist. Wie hoch dieses Plus ausfällt, ist abhängig von der Region. In Bremen müssen alleinlebende Bürgergeld-Empfänger zum Beispiel jeden Monat im Schnitt 40,35 Euro für den günstigsten Stromtarif zahlen. Das sind rund 12 Prozent weniger als im Bürgergeld-Satz vorgesehen. (mit dpa)