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Bürgergeld: Hohe Betriebskostenabrechnung? SO unterstützt dich das Jobcenter einmalig

Durch die Betriebskostenabrechnung kann es zu Nachzahlungen kommen. Sind diese zu hoch, kann Hilfe beim Jobcenter beantragt werden – auch von Arbeitnehmern!

Bei einer hohen Nachzahlung der Betriebskosten kannst du Unterstützung vom Jobcenter erhalten - auch, wenn du kein Bürgergeld-Bezieher bist!
© IMAGO / Zoonar

Nebenkostenabrechnung: Erst prüfen, dann zahlen

Einmal im Jahr werden die Betriebskosten abgerechnet. Mieter sollten einen Blick auf das Schreiben werfen. Denn oft verstecken sich in den Abrechnungen Fehler.

Durch die Energiekrise und steigenden Preise müssen wohl viele in diesem Jahr Kosten nachzahlen. Die Betriebskostenabrechnung erhalten Mieter einmal im Jahr. Für viele könnte diese zur finanziellen Belastung werden.

Aber: Bei einer hohen Nachzahlung kann ein Anspruch auf eine Unterstützung vom Jobcenter bestehen – auch für Arbeitnehmer oder Selbstständige. „Mieter und Eigentümer können mit der Hilfe vom Jobcenter die finanzielle Last im Monat der Sonderbelastung leichter stemmen und so Zahlungsausfälle minimieren“, sagte Konrad Adenauer, Verbandspräsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Bürgergeld: Finanzielle Unterstützung bei hohen Nebenkosten

Durch hohe Energiekosten und Nachzahlungen kann der Bedarf in einem Monat auch für Menschen erhöht sein, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. „Bei einmalig hohen Mietkosten kann es sein, dass in diesem Monat ein Leistungsanspruch besteht“, erklärt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) dieser Redaktion.

Eine Bespielrechnung: „Wenn die Miete normal 600 Euro beträgt, die Nachzahlung 1.000 Euro hoch ist, dann beträgt die Miete in diesem Monat 1.600 Euro“, so der BA-Sprecher. Die Nachzahlung der Betriebskosten erhöht also den Bedarf innerhalb eines Monats. Das Jobcenter kann hier Abhilfe schaffen: „Es wird nicht die komplette Betriebskostenrechnung übernommen. Es kann aber sein, dass der Bedarf für Regelleistung und Wohnen so hoch ist, dass das Einkommen nicht ausreicht das abzudecken – für diesen einen Monat kann ein Bedarf entstehen“, betont der Sprecher.

Bürgergeld: So gehst du vor!

Um an das Geld zu kommen, stellst du einen Antrag auf Grundsicherung (Bürgergeld) beim Jobcenter – in den meisten Fällen geht das online. „Unter jobcenter.digital kann das Bürgergeld digital beantragt werden“, so die Bundesagentur für Arbeit. Für 301 Jobcenter gilt dieses Verfahren, für die restlichen 100 könne das auch so funktionieren, das hänge aber vom jeweiligen Landkreis ab, der das festlegt. Wichtig: Um den Antrag zu stellen, hast du mit Erhalt der Betriebskostenabrechnung einen Monat Zeit.

Menschen, die durch die Kosten in einem Monat eine hohe finanzielle Last haben, können einmalig Unterstützung von Jobcenter erhalten. „Das Geld, was man als Einkommen erzielt, reicht nicht, um die Bedarfsgemeinschaft abzudecken und das ist unabhängig davon, ob man sozialversicherungsbeschäftigt ist, einen Minijob ausübt oder selbstständig ist“, betont der BA-Sprecher.

„Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können auch Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden“, betont auch Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Wichtig: „Die Formel ist nicht, dass wir die hohen Betriebskosten übernehmen. Es wird geprüft, ob durch diese einmalig hohen Nebenkosten für diesen Monat ein Anspruch auf Bürgergeld besteht“, so der Sprecher der BA. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Pauschale, die ausgezahlt wird.

Bürgergeld: Was machen bereits bestehende Kunden?

Für bestehende Leistungsberechtigte gilt das übliche Verfahren: „Diese nehmen die Betriebskostenabrechnung und gehen damit ins Jobcenter. Dort wird neu berechnet und verrechnet, wenn die Kosten angemessen sind und sich im festgelegten Rahmen bewegen, dann wird das nachgezahlt. Wenn die Kosten nicht angemessen sind, werden diese nicht in voller Höhe erstattet“, erklärt der Sprecher der Bundesagentur.

Auch in diesem Fall gibt es keine Pauschalsumme, die ausgezahlt wird. Jedes Jobcenter legt fest, wie hoch die Kalt- und Nebenkosten sind, die übernommen werden. Auch hier komme es darauf an, dass die Kosten angemessen sind.


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Die Nachzahlungen der Betriebskostenabrechnung sind sogenannte „Veränderungsmitteilungen“ und können ebenfalls unter jobcenter.digital eingereicht werden. „Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die BA den Weg der E-Mail nicht bewerben“, stellt der BA-Sprecher klar.