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Beförderungen: NRW droht eine Klagewelle

Beförderungen: NRW droht eine Klagewelle

Düsseldorf. 

Die von der NRW-Landesregierung eingeführte neue Frauenquote für den Öffentlichen Dienst sorgt weiter für Ärger in der Beamtenschaft und beschäftigt inzwischen die Gerichte. „Ja, es gibt die ersten Klagen. Leider müssen wieder die Gerichte das letzte Wort sprechen“, sagte der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Staude, der WR.

Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im Landesdienst bereits dann den Vorzug vor männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten seit Monaten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt.

Vor allem bei Polizei und Finanzverwaltung mit zusammen über 70 000 Beschäftigten sorgen die offenbar zu schwammigen neuen Vorgaben für Unruhe. Dort werden Beamte nach jahrelangen Beurteilungslisten befördert, die jetzt durch die Frauenquote durcheinander gewirbelt werden. Ein Mann, der sich bis Juni Hoffnung auf eine Beförderung machen durfte, fiel plötzlich aussichtslos zurück. Umgekehrt sind nach Einschätzung des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Arnold Plickert, hervorragend qualifizierte Frauen unter Rechtfertigungsdruck geraten: „Keine Kollegin will befördert werden, nur weil sie eine Frau ist.“ DBB-Landeschef Staude forderte Nachbesserungen: „Wir brauchen rechtlich belastbare Regelungen.“

Finanzminister Norbert Walter-Borjans und Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) bemühten sich bereits, die eigene Dienstrechtsreform abzufedern. Walter-Borjans winkte im Juni kurzerhand noch 1500 Beförderungen durch. Jäger schuf im Juli 2200 zusätzliche Beförderungsstellen, ließ für 2017 geplante Beförderungen vorziehen und verkürzte die Wiederbesetzungssperre von 18 auf zwölf Monate.

Trotzdem bleibt in vielen Dienststellen unklar, wie mit der Bevorzugung von Frauen künftig umgegangen werden soll. Es fehlt noch immer an Ausführungsbestimmungen zur Dienstrechtsreform (siehe Box).