Frühlingszeit ist häufig auch Erkältungszeit. Vor allem Arbeitnehmer stellt das immer wieder vor große Fragen: Sollte man bei jedem kleinen Schnupfen zuhause bleiben oder durchbeißen und trotz Krankheit zur Arbeit gehen? Braucht man sofort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Muss man seinem Vorgesetzen mitteilen, was man hat?
Und welche Rolle spielen eigentlich die Krankenkassen wie AOK, TK oder Barmer? Diese Fragen treiben viele Beschäftigte um und führen oft zu kontroversen Diskussionen am Arbeitsplatz. Wir klären dich über die größten Irrtümer rund um die Krankschreibung auf.
AOK, TK, Barmer: Müssen Arbeitnehmer DAS den Vorgesetzten mitteilen?
- Ein ärztliches Attest brauche ich immer erst ab dem dritten Krankheitstag
Das ist nicht fest geregelt, sondern von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. So kann der Arbeitgeber beispielsweise die Krankschreibung bereits ab dem ersten Tag verlangen. Arbeitnehmer müssen also direkt zum Arzt. Sollte es im Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart sein, muss die Krankschreibung dann vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage dauert. Die gute Nachricht: Seit dem 01. Januar 2023 müssen Arbeitnehmer den gelben Schein nicht mehr selbstständig an den Arbeitgeber senden. Dieser wird direkt von der Krankenkasse über die Bescheinigung informiert.
- Vorgesetze müssen den Grund der Abwesenheit wissen
Falsch. Zwar müssen Beschäftigte sofort mitteilen, wenn sie nicht nur Arbeit erscheinen können. Allerdings ist der Grund dafür reine Privatsache. Außerdem sollten sie mitteilen, wie lange sie voraussichtlich fehlen werden. Zum Schutz der Kollegen können Arbeitnehmer allerdings diese über mögliche Ansteckungen wie beispielsweise Corona informieren.
- Wer im Urlaub krank wird, hat Pech gehabt
Wer während seiner freien Tage krank wird, kann sich seine Urlaubstage gutschreiben lassen. Die Voraussetzung: Bereits am ersten Tag muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt attestiert werden – auch bei einem Urlaub im Ausland. Wann die Tage nachgeholt werden können, wird individuell abgesprochen. Die Urlaubstage verfallen also nicht.
AOK, TK, Barmer: Müssen Beschäftigte bei Krankheit zuhause bleiben?
- Ist das Kind krank, muss ich Urlaub nehmen
Stimmt so nicht. Denn: Die Fürsorgepflicht ist gegenüber der Arbeitspflicht priorisiert. Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, können gesetzlich versicherte Eltern in diesem Jahr pro Kind für 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende erhalten das doppelte. Aber: „Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.“ Die Krankenkasse übernimmt dann in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
- Arbeitnehmer, die krank sind, können nicht gekündigt werden
Leider falsch. Bei einer Kündigung gelten die gleichen Bedingungen für Krankgeschriebene wie für alle anderen auch. Und: Unter ganz strengen Voraussetzungen können Arbeitnehmer auch wegen ihrer Krankheit gekündigt werden. Beispielsweise bei lang anhaltenden oder kurzen, aber dafür zahlreichen Erkrankungen.
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- Bei Krankschreibung darf ich nicht arbeiten
Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass es dir verboten ist, zu arbeiten. Wer beispielsweise doch früher wieder gesund und arbeitsfähig ist, muss sogar arbeiten.
- Wer krank geschrieben ist, darf nur im Bett liegen
Das ist von Fall zu Fall ganz unterschiedlich. Feststeht aber: Du darfst nichts machen oder unternehmen, was die Heilung verzögert. Heißt: Wer beispielsweise erkältet ist, darf draußen auch spazieren gehen. Wer einen Burnout oder eine Depression hat, darf Sport machen oder sich mit Freunden treffen. Denn das kann die Heilung sogar fördern.