Einem Soldaten droht der Rauswurf aus der Bundeswehr, weil er sich bei einer Dienstversammlung Ende Juni in Koblenz zur AfD geäußert hat.
Mehrere Dutzend Zuhörer waren vor Ort, als Generalmajor Reinhardt Zudrop, Kommandeur des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr, über die äußerst umstrittene Partei AfD sprach.
Soldaten wählen AfD: Generalmajor Zudrop soll Entscheidung verurteilt haben
Wie die „Welt“ berichtet, habe Hans-Peter Bartels (SPD), Wehrbeauftragter des Bundestags, eine Beschwerde eingereicht, in der es heißt, Zudrop habe „eine Wahlentscheidung von Soldaten zugunsten der AfD scharf verurteilt“.
Zudem habe der Generalmajor sinngemäß geäußert, dass die Partei keine sei, die Soldaten wählen sollten – insbesondere deshalb, weil es „in der AfD Rechtsextremisten“ gebe.
Soldat wettert gegen AfD – Verteidigungsministerium ermittelt
Nun hat das Verteidigungsministerium die Ermittlungen aufgenommen.
Rüdiger Lucassen, AfD-Bundestagsabgeordneter, soll in einem Schreiben an CDU-Parteivorsitzende und Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer daher die „sofortige Suspendierung“ gefordert haben.
—————————————
Weitere News:
Angela Merkel: Merz wird auf Kanzlerin angesprochen – seine Antwort bringt den Saal zum Toben
Herbert Reul: Polizei nennt künftig immer Nationalität von Verdächtigen – doch die Sache hat einen Haken
Top-Themen des Tages:
Meer: Seltsame Lichter in der Ostsee – das steckt dahinter
Bachelorette: Gerda Lewis – Drama um die letzte Rose
—————————————
Zeuge erklärt: „Ich war fassungslos“
Ein weiterer Zeuge, der bei der Versammlung anwesend war, bestätigte die Vorwürfe und sagte der „Welt“, Zudrop habe „fünf bis zehn Minuten über die AfD gewettert, richtig abgeledert und seine Empörung über diese Partei mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht“.
Der Zeuge sei fassungslos gewesen und so etwas in seinen „vielen Dienstjahren noch nie erlebt“.
Hat der Generalmajor gegen das Soldatengesetz verstoßen?
Zudrop könnte mit seinen Aussagen gegen das Dienstrecht verstoßen haben. In Paragraf 15 Absatz 4 des Soldatengesetzes heißt es: „Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.“
Das Zentrum Innere Führung teilt in einer Stellungnahme, die dem „Spiegel“ vorliegt, mit, der Generalmajor habe seine Äußerungen „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung gekennzeichnet“. (cs)