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Mega-Streik am 27. März: Was Arbeitnehmer an dem Tag dürfen – und was nicht

Am 27. März rufen Verdi und EVG zum Streik auf. Das öffentliche Leben könnte stillstehen. Was Arbeitnehmer dürfen – und was nicht!

Verdi
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Gehaltsverhandlung: 5 Sätze, die man vermeiden sollte

In Gehaltsgesprächen kommt es vor allem auf ein gesundes Selbstwertgefühl und die richtigen Worte an. Hier kommen 5 Sätze, auf die man im nächsten Gehaltsgespräch besser verzichten sollte.

Es droht eine Eskalation, denn Verdi ruft gemeinsam mit der EVG zum Mega-Streik am 27. März auf! Züge könnten stillstehen, Flugzeuge am Boden und Busse in den Bahnhöfen bleiben. Und was, wenn auch Kitas, Krankenhäuser und Müllabfuhr streiken? Auch wenn das Anliegen eines Streiks aus Sicht von Verdi und anderen Gewerkschaften durchaus nachvollziehbar ist: Arbeitnehmer können sich in Deutschland tatsächlich nicht alles rausnehmen.

Wenn Kliniken oder Pflegeeinrichtungen nicht mehr in Betrieb sind, kann das fatale Folgen für Patienten haben. Im Gesundheitswesen gibt es daher laut Experten eine Einschränkung im Streikrecht. Denn Streiks können gerichtlich untersagt werden, wenn es Zweifel an einer reibungslosen Notfallversorgung gibt. Ansonsten darf gestreikt werden und Patienten müssen damit rechnen, dass Untersuchungen und nicht notwendige Operationen verschoben werden.

Verdi: Mega-Streik am 27. März! Was Arbeitnehmer dürfen – und was nicht

Vor allem Eltern von Kita-Kindern ist ein Streik immer schwierig, ist schließlich nicht immer eine Betreuung für arbeitende Eltern gewährleistet. Daher gibt es für betroffene Eltern eine gute Nachricht: Denn laut Experten dürfen berufstätige Eltern ebenfalls zuhause bleiben, wenn der eigenen Nachwuchs nicht in die Schule kann oder in der Kita spontan gestreikt wird.

Das ist aber kein Freibrief, denn Eltern sind verpflichtet, sich um Betreuung zu bemühen. Nur wenn das nicht klappt, haben sie vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Im Zweifel sollte man ohnehin den Chef ins Boot holen, da spätestens seit der Corona-Pandemie Home-Office in vielen Bereichen der modernen Arbeitswelt möglich ist.

Blau machen kann zur fristlosen Kündigung führen

Heikel wird es, wenn man sich selber krank meldet und eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht. Im schlimmsten Fall droht dann sogar eine fristlose Kündigung. Denn der Anspruch, zuhause bleiben zu dürfen, gilt lediglich bei kurzfristigen Schließungen. Wird ein Streik angekündigt oder bleibt die Kita in Ferienzeiten geschlossen, müssen Eltern eine andere Lösung finden.

Ein Streik an Flughäfen und im öffentlichen Nahverkehr ist besonders für Pendler ein Albtraum. Was dann? Kann man dann zuhause bleiben? Laut Experten der Rechtsschutzversicherung Arag bestehe kein Grund, unpünktlich oder gar nicht zur Arbeit zu erscheinen, wenn gestreikt wird. Denn der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Er hat also die Pflicht, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Tut er das nicht, muss der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt zahlen.

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Pendler sollten sich um Plan B kümmern

Da der Streik angekündigt ist, sollte man sich also um Alternativen kümmern oder mit dem Chef sprechen. Auch hier könnte Home-Office die pragmatische Lösung werden. Alternativ könnte auch kurzfristiger Urlaub eingereicht oder Überstunden abgebaut werden. Dazu können Arbeitnehmer aber nicht verpflichtet werden!


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Und was, wenn man selbst streikt? Das ist zulässig, allerdings gibt es dann auch keinen Lohn. Der Arbeitgeber darf wiederum keine Abmahnung oder gar Kündigung aussprechen, wenn man das Streikrecht wahrnimmt. Mitglieder in Gewerkschaften erhalten Streikgeld. Die Summe variiert aber von Gewerkschaft zu Gewerkschaft.