Knallhart-Regel für den Urlaub mit dem Wohnmobil! Viele Deutsche zieht es im Sommer ins nahe Ausland, das aber auch oft zum Camping und dem eigenen Caravan. Doch, Obacht: In einem beliebten Urlaubsland gibt es eine neue Regel, die man unbedingt beachten muss. Sonst könnte es nicht nur richtig teuer werden, sondern auch gefährlich.
Wie der ADAC hinweist, gilt in Frankreich eine neue Kennzeichnungspflicht für Wohnwagen. Sie muss auch von deutschen Campern im Urlaub mit dem Wohnmobil berücksichtigt werden. Konkret geht es um den Hinweis „Toter Winkel“ oder auf Französisch eben „Angles Morts“. Erlaubt sind Aufkleber und Schilder, sie können an Tankstellen in Grenznähe oder direkt beim ADAC gekauft werden.
Urlaub mit dem Wohnmobil: Reisende trifft neue Regel
In Deutschland sind aktuell rund 95.000 Wohnwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zugelassen. Das sind stolze 18 Prozent des Gesamtbestandes. Die Warnhinweise müssen an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein, die vorgeschriebene Höhe beträgt 25 Zentimeter, die Breite 17 Zentimeter. Zu beachten ist, dass die Kennzechen jederzeit sichtbar bleiben. Auch die Sicht des Fahrers darf nicht verdeckt sein.
Die Warnhinweise müssen unbedingt an beiden Fahrzeugseiten und am Heck angebracht sein. Auf Glasflächen wie die Scheiben sind die „Toter Winkel“-Hinweise verboten. Der ADAC empfiehlt Wohnmobil-Fahrern, einen Aufkleber mit Bussymbol zu verwenden. Der Grund: Es handelt sich dabei um Fahrzeuge zur Personenförderung und nicht zur Güterbeförderung.
Französische Behörden kennen bei Missachtung kein Pardon
Auch wenn online eine französische Version mit Wohnmobilsystem anbieten, sollten deutsche Camper auf dieses Modell verzichten. Sie entsprechen nämlich nicht den gesetzlichen Vorgaben, eine offizielle Version mit Wohnmobilsymbol gibt es schlicht nicht.
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Dass die französische Polizei bei Missachtung der Kennzeichnungspflicht kein Pardon kennt, zeigt ein Blick auf den Bußgeldkatalog. Wer nämlich die Aufkleber falsch oder gar nicht angebracht, muss eine Geldstrafe in Höhe von 135 Euro zahlen. Hoher Betrag im Hinblick auf den Urlaub. Also, lieber nichts riskieren, alles ordnungsgemäß anbringen und die Zeit im schönen Frankreich genießen…