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Urlaub in der Schweiz: DIESE Regeln musst du bei deiner Ski-Reise unbedingt beachten

Urlaub in der Schweiz: DIESE Regeln musst du bei deiner Ski-Reise unbedingt beachten

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Urlaub in der Schweiz: DIESE Regeln musst du bei deiner Ski-Reise unbedingt beachten

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Die vierte Corona-Welle rollt über uns hinweg, die neue Omikron-Variante löst Sorgenfalten bei Experten aus – all diese Entwicklungen werden den Winter 2021/22 stark beeinflussen. Unsicherheiten gibt es auch bei vielen Wintersport-Fans, die ihren Ski-Urlaub in Ländern wie Österreich oder der Schweiz geplant hatten.

Die 7-Tage-Inzidenz in der Schweiz (578,6 , Stand: 30. November) ist deutlich höher als in Deutschland (452,2). Die Quote der vollständig geimpften Schweizer liegt bei etwas über 65 Prozent.

Hier erfährst du, welche Regeln du aktuell bei deinem Ski-Urlaub in der Schweiz beachten musst.

Urlaub in der Schweiz: Tests, Nachweise, Masken – das musst du bei deiner Einreise wissen

Nach aktuellem Stand (30. November) zählt die Schweiz ihr Nachbarland Deutschland nicht zu den Ländern mit einer besorgniserregenden Virusvariante. Das heißt: Für Einreisende aus Deutschland gelten keine besonderen Zusatzregelungen.

Trotzdem ist man verpflichtet, das so genannte „Passenger Locator Form“ (PLF) auszufülle. Einreisende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zudem einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen. Am 4. bis 7. Tag nach der Einreise müssen betroffene Personen zudem einen weiteren Test durchführen lassen (auf eigene Kosten) und dem zuständigen Kanton das Ergebnis mitteilen.

Personen unter 16 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen – ebenso Grenzgänger oder Menschen, die im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet leben.

Urlaub in der Schweiz: Maskenpflicht-Verstöße kosten über 190 Euro Strafe

Obwohl die Schweiz eigene Covid-Zertifikate verteilt, akzeptiert das Land bei Einreisenden auch das digitale Covid-Zertifikat der EU. Ein solcher Nachweis ist seit September für alle verpflichtend, die in der Schweiz Restaurants, Bars oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen benutzen wollen – hier gilt überall die 3G-Regel.

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Zudem gibt es in öffentlich-zugänglichen Innenräumen, in Geschäften, im ÖPNV sowie an Bahnhöfen und Flughäfen eine Maskenpflicht. Verstöße werden explizit als Straftatbestand aufgeführt und können mit Bußgeldern bis zu 200 Schweizer Franken (~ 192 Euro) ziemlich teuer werden.

Wichtig für Ski-Fahrer im Urlaub in der Schweiz: Maskenpflicht in allen Seilbahnen und Lifts

Auch im Ski-Betrieb gelten strenge Vorschriften. In allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen sowie in Ski- und Sesselliften gilt eine Maskenpflicht – ebenso dort, wo eine Einhaltung des Mindestabstandes nicht möglich ist. Ob auch hier eine 3G-Regel eingeführt wird, ist laut der „“ noch unklar.

Das Skigebiet Samnaun im Kanton Graubünden geht jedoch schon einen Schritt weiter: Hier gilt 2G – weil der Ort an das österreichische Ski-Gebiet Ischgl grenzt, wo es im Frühjahr 2020 zu einem der ersten großen Corona-Superspreader-Events in Europa kam. (at)