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Urlaub in Österreich: Heftige Regel! Wer hier rast, könnte sein Auto verlieren

In Österreich gilt bald ein krasses Gesetz auf den Straßen – auch für Autofahrer, die hier nur Urlaub machen. Im Ernstfall ist dein Fahrzeug weg!

u00a9 IMAGO/Daniel Scharinger (Montage: DER WESTEN)

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„Ich darf das, ich bin Tourist“ – so redet man sich als Autofahrer gerne mal heraus, wenn man sich im Urlaub mal (versehentlich) nicht an die lokalen Verkehrsregeln hält. Doch in Österreich könnte das bald ernsthafte Konsequenzen haben.

Denn aktuell wird an einem Gesetz gefeilt, das nicht nur Auswirkungen auf Autofahrer aus Österreich haben wird. Auch beispielsweise Deutsche, die Urlaub in der Alpenrepublik machen, müssen sich daran halten. Im schlimmsten Fall ist sogar dein Auto weg!

Urlaub in Österreich: Neues Gesetz

Dabei geht es ums Rasen auf den österreichischen Straßen. Während es auf deutschen Autobahnen ja bekanntlich kein Tempolimit gibt, gilt im Nachbarland eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, die stellenweise nachts sogar noch herabgesetzt wird. Die Regeln innerorts (50 km/h) und auf Landstraßen (100 km/h) sind dagegen gleich wie bei uns.

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Was macht nun das neue Gesetz? Nun, wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit krass überschreitet, muss künftig auch mit krassen Konsequenzen rechnen.

Es drohen krasse Strafen

Wer innerorts 60 km/h zu schnell (also 110 km/h) oder außerhalb einer Ortschaft 70 km/h (also 170 bis 200 km/h) zu schnell herumbrettert, bekommt die Höchststrafe: Die Polizei kann dein Auto beschlagnahmen! Wenn du nicht dein eigenes Fahrzeug fährst, bekommst du für das besagte Auto ein „Lenkverbot“, das der tatsächliche Besitzer dann durchsetzen muss.

Besonders heftig: Wenn Raser auf diese Geschwindigkeitsüberschreitungen noch zusätzlich 10 km/h drauflegen, darf die Polizei das beschlagnahmte Auto sogar versteigern, wie „nachrichten.at“ berichtet. Dann ist alle Hoffnung weg, dass du dein Fahrzeug jemals wieder zurückbekommst.


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Und wie gesagt: Das Gesetz gilt nicht nur für Österreicher, sondern auch für Autofahrer aus anderen Ländern, die auf den österreichischen Straßen unterwegs sind. Verkehrsministerin Leonore Gewessler weist dabei auf die Regeln zur EU-Gleichbehandlung.

Ab März 2024 soll das Gesetz in Kraft treten.