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Urlaub an der Nordsee: Unglaublich, wo gegen eine Frau klagte – jetzt stellt das Gericht Eines klar!

Urlaub an der Nordsee: Unglaublich, wo gegen eine Frau klagte – jetzt stellt das Gericht Eines klar!

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Urlaub an der Nordsee: Eine Frau zog nach ihrer Reise vor Gericht. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Manngold

Bei einem Urlaub an der Nordsee kann so einiges passieren – auch weniger schöne Erlebnisse. Eine Frau zog deshalb sogar vor Gericht.

Wogegen sie klagte, ist nicht zu fassen. Doch jetzt hat das Gericht Eines klargestellt!

Urlaub an der Nordsee: Frau klagt nach Unfall vor Gericht

Für sie war ihr Urlaub an der Nordsee alles andere als schön. Denn sie war in Büsum auf einer Treppe, die ins Nordseewatt führt und regelmäßig überspült wird, ausgerutscht. Dabei hatte sie sich einen Oberschenkelbruch zugezogen. Anschließend zog sie mit einer Klage vor das Landgericht Itzehoe, bis sie vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG) landete.

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Das ist die Nordsee:

  • die Nordsee ist ein Randmeer des Atlantischen Ozeans
  • die Nordsee ist ein wichtiger Handelsweg und dient als Weg Mittel- und Nordeuropas zu den Weltmärkten
  • die Fläche beträgt 570.000 Quadratkilometer
  • sie ist bis zu 700 Meter tief

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Aber dieses wies die Klage der Frau zurück. Zu Begründung hieß es, es könne nur der Schutz vor Gefahren verlangt werden, die über das übliche Risiko der Benutzung hinausgingen und die weder vorhersehbar noch erkennbar seien. Betonstufen im Wattenmeer können laut OLG üblicherweise durch Ablagerung von Schwebstoffen bereits nach einer einzigen Überflutung rutschig werden.

Urlaub an der Nordsee: Baden auf eigene Verantwortung

Für Nutzer von Badestellen sei offenkundig, dass mit Schlick, Schafskot, Treibgut, Meerestieren, Wellen und Strömungen zu rechnen sei und Sturzgefahr bestehe. Dieser Gefahr könnten die Benutzer eigenverantwortlich begegnen, indem sie die Treppen vorsichtig benutzen und sich am Handlauf festhalten.

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Regelungen für Bodenbeläge im Barfußbereich, zum Beispiel von Schwimmbädern oder in Umkleide- und Duschräumen von Sportstätten, gelten demnach nicht für außerhalb gelegene Treppenanlagen, die dem Einfluss des Meeres ausgesetzt sind.

Die Frau hatte mit ihrer Klage vor dem Landgericht Itzehoe keinen Erfolg und war deshalb in Berufung gegangen. Nach dem Hinweis des 11. Zivilsenats des OLG nahm sie ihre Berufung jedoch zurück. (nk mit dpa)