Veröffentlicht inVermischtes

Urlaub auf Mallorca: Gesetze verschärft! Für diese Vergehen können Touristen jetzt im Knast landen

Urlaub auf Mallorca: Gesetze verschärft! Für diese Vergehen können Touristen jetzt im Knast landen

Urlaub Mallorca.jpg

Mallorca: Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Urlaub auf Mallorca: Gesetze verschärft! Für diese Vergehen können Touristen jetzt im Knast landen

Mallorca: Das sind die Hotspots der beliebten Ferieninsel

Achtung, vor deinem nächsten Urlaub auf Mallorca solltest du dich besser über den neuen Strafenkatalog informieren, der nun auf der Insel in Kraft tritt.

Wenn du eine Geldstrafe oder gar einen Gefängnis-Aufenthalt bei deinem Urlaub auf Mallorca vermeiden willst, dann pass‘ jetzt besser auf.

Urlaub auf Mallorca: Diese Dinge sind jetzt auf der Insel strafbar

Sie sind seit Tagen in aller Munde: die Mitglieder des Kegelclubs „KC Stramm am Tisch“. Seit sie bei einer Party im Hotel eine Bar abgefackelt haben sollen, sitzen die Männer auf der Insel in U-Haft und dürften das Ausmaß ihres Party-Urlaubs sicher bereuen (mehr zu der Situation der deutschen Touristen hier).

Doch Touristen können auch für andere Dinge ins Gefängnis wandern – zum Beispiel für das Herausreißen von Blumen vor einem Hotel. Bis zu einem Schaden von 400 Euro zählt eine solche Aktion als Sachschaden und danach bereits als Schadensdelikt.

——————–

Geldstrafen:

  • Eimersaufen am Strand: 1.000 bis 5.000 Euro
  • Zigaretten auf den Boden schmeißen: ab 1.000 Euro Geldstrafe
  • Telefon aus dem Hotelzimmer werfen: bis zu 400 Euro
  • Sex in der Öffentlichkeit: bis 5.000 Euro

——————–

Wer im Suff seine Schuhe verliert und kurzerhand ein Paar von jemand anderem klaut, muss mit einer ein- bis drei-monatigen Geldstrafe in Abhängigkeit vom eigenen Gehalt rechnen.

Vor allem männliche Touristen sollten eins wissen: Das Genital auf den Tisch im Bierkönig zu legen, könnte als Exhibitionismus gewertet werden und bedeutet sechs Monate bis ein Jahr Haft.

Urlaub auf Mallorca: Diese Rechte haben Touristen

Wer doch wider Erwarten im spanischen Knast landet, sollte unbedingt seine Rechte kennen. Dazu gehört das Recht auf einen Arzt, einen Dolmetscher, einen Anruf und auch eine Erklärung zum Grund der Festnahme.

+++ Urlaub an der Ostsee/Nordsee: Experten mit dringlicher Warnung – DIESE Gefahr kann jeden treffen +++

María Barbancho, Fachanwältin für Strafrecht auf Mallorca, gibt nun Einsicht in die vielen Gesetze und Regelungen, die auf der Insel gelten. „In Spanien können Touristen maximal 72 Stunden auf einer Polizeiwache festgehalten werden. Wenn Ihre Festnahme diese Höchstdauer überschreitet, ist sie rechtswidrig.“

——————–

Straftaten:

  • Sexuelle Belästigung und Missbrauch: bis zu drei Jahre Haft
  • Nackt über die Playa de Palma laufen könnte als Exhibitionismus geahndet werden, sollten Minderjährige vor Ort sein (sechs Monate bis ein Jahr Haft).
  • Hotelzimmer verwüsten: bei Schaden über 400 Euro eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten (Gehalt) oder sogar ein bis drei Jahre Haft

——————–

In dem Falle sollte sich der Urlauber an einen Anwalt wenden, der bewirkt, dass die Rechtmäßigkeit der Verhaftung vor Gericht überprüft wird. Doch Vorsicht, so ein Anwalt kann schnell ein Vermögen kosten. „Der Stundensatz liegt zwischen 200 und 300 Euro“, gibt Frau Barbancho zu Bedenken. Je nach Fall könne der jedoch etwas aufgeweicht werden. „Bei solch arbeitsreichen Fällen wie beim Kegelclub, machen wir eine Pauschale pro Phase des Verfahrens aus. Ansonsten ist das alles zu teuer für die Mandanten.“

Urlaub auf Mallorca: Unter DIESESEN Umständen kommst du wieder frei

Eine Freilassung auf Kaution sei laut der Anwältin möglich – kann aber mit einem Verbot, die Insel oder Europa verlassen zu dürfen, einher gehen. „Wichtig dafür ist ein Wohnort und ein Arbeitsplatz in Europa. Das vermindert die Fluchtgefahr.“ Arbeitslosen hingegen drohe die Untersuchungshaft.

———————————-

Mehr Urlaubs-Themen:

———————————-

Doch auch wenn keine Straftat besteht, kann die Tat immer noch als Ordnungswidrigkeit zählen.

Für einen stibitzten Bademantel aus dem Hotel zum Beispiel musst du jedoch nicht mit einer rechtlichen Verfolgung retten. Das Rauchen im Restaurant kann dich allerdings schon eine Verwarnung kosten, erklärt María Barbancho gegenüber „Bild“. (mbo)