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Urlaub auf den Kanaren: Ausgerechnet in den Osterferien – Reisende erreicht die Nachricht

Die Kanaren sind ein beliebtes Reiseziel der Deutschen. Einige Urlauber können nun aufatmen. Sie erreicht nun diese Nachricht.

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Das wäre wohl eine ziemliche Katastrophe für viele Urlauber zu Ostern gewesen! Besonders im Frühling sind die Kanaren bei den Deutschen ein beliebtes Reiseziel. Vor allem die Inseln Teneriffa, Fuerteventura und Gran Canaria sind immer ziemlich gut besucht.

Doch gerade zur anstehenden Urlaubszeit drohte vielen Touristen womöglich ein leeres Buffet, geschlossene Restaurants und allgemein fehlendes Personal. Urlauber, die nun über Ostern auf den Kanarischen Inseln etwas Sonne am Strand tanken wollen, standen kurz vor dem Super-GAU. Doch nun erreicht sie diese Nachricht…

Urlaub auf den Kanaren in Gefahr?

Wie die „Fuerteventura Zeitung“ nämlich am 6. April berichtet hat, sei für Gründonnerstag (17. April) und Karfreitag (18. April) ein Generalstreik angekündigt worden. Demnach hat die Tarifkommission für das Hotel- und Gastgewerbe der Kanarischen Inseln – an den mehrere Gewerkschaften beteiligt sind – bekräftigt, dass ein Streik im Tourismussektor zu Ostern „unvermeidlich“ sei. Grund: Die Arbeitgeberverbände weigern sich, vor Aufnahme der Tarifverhandlungen über eine Anpassung der Löhne zu sprechen.

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Doch die Urlauber können aufatmen. Am Samstag (12. April) einigten sich die Tarifparteien auf Lohnerhöhungen – das heißt für alle Touristen: Kein Hotelstreik auf Fuerteventura an Ostern! Die Arbeitgeber haben den Arbeitnehmern nämlich eine einmalige Sonderzahlung von 650 Euro für den Kaufkraftverlust der letzten Jahre und eine Lohnerhöhung um 9 Prozent in den kommenden 12 Monaten zugesagt.

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Diese Einigung kam genau zur richtigen Zeit, denn vier Tage später wäre das Osterfest für viele Urlauber auf Fuerteventura wohl ins Wasser gefallen. Die Gewerkschaften haben diese Streikankündigung im Vorfeld auch als „historisch“ bezeichnet, da die Hotels der Kanarischen Inseln zu diesem Zeitpunkt zu mehr als 80 Prozent ausgelastet sind. Da aber Hoteldienstleistungen nicht als „essenzielle Dienstleistungen“ gelten, hätte es auch keinen von der kanarischen Regierung angeordneten „Mindestdienst“ gegeben. Im schlimmsten Fall hätten Hotelgäste auf ihr Essen im Hotel verzichten und außer Haus essen müssen.