Wer in diesem Jahr in den Urlaub fliegen wollte, hat höchstwahrscheinlich eine Kostprobe des aktuellen Reise-Chaos miterlebt.
Tausende Flüge wurden etwa wegen Personalmangels oder Krankheitswellen kurzfristig gestrichen. Doch nicht nur bei Flügen, sondern auch bei ausfallenden oder verspäteten Bahnfahrten oder Kreuzfahrten – Urlauber interessiert dann meist nur eine Frage: Wie kriege ich mein Geld zurück? Experten der ARAG klären auf.
Urlaub: So viel Geld bekommst du bei Kreuzfahrt-Verspätungen zurück
Bei Kreuzfahrten gelte das so genannte Pauschalreiserecht. Wird eine Reise annulliert oder kommt das Schiff zu spät am Zielhafen an, können Passagiere eine Minderung des Reisepreises verlangen. Je nach Verspätung kann man somit bis zu 100 Prozent Tagesreisepreis zurückbekommen, bei einer Routen-Änderung bis zu 50 Prozent, bei einer Kabinen-Änderung bis zu zehn Prozent.
Zudem könnten Passagiere bei einer Annulierung oder verspäteten An-/Abfahrt auf die EU-Passagierrechte zurückgreifen. Ab einer Fahrtdauer von 24 Stunden, wie es bei Kreuzfahrten meist der Fall ist, können Urlauber bei einer Verspätung von rund sechs Stunden eine Rückerstattung von 25 Prozent des Reisepreises verlangen.
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Urlaub: So sehen die Regelungen bei der Deutschen Bahn aus
Anders sieht es bei der Deutschen Bahn aus. Im Mai 2022 kamen nur rund 60 Prozent der Fernzüge pünktlich an ihrem Ziel an. Doch auch hier gibt es von der EU geregelte Fahrgastrechte.
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Wenn sich die Ankunft am Zielbahnhof um mindestens 60 Minuten verzögert oder der Zug ganz ausfällt, kann man sich 25 Prozent des Ticketpreises erstatten lassen. Ab zwei Stunden Verspätung sind sogar 50 Prozent Rückerstattung drin. (at)