Veröffentlicht inVermischtes

Urlaub: Reisende bleiben auf Tausenden Euro sitzen – wenn du DAS nicht beachtest, droht dir dasselbe Schicksal

Dieser Urlaub ist blöd gelaufen für eine Frau und ihren Partner: Sie informierten sich vor ihrer Anreise nicht ausreichend genug.

u00a9 IMAGO/Panthermedia

Das sind die Lieblings-Reiseziele der Deutschen

Ob am Meer, in den Bergen oder in der Stadt - Sommerzeit ist bei vielen Urlaubszeit. Wohin sind die Deutschen im Jahr 2022 am liebsten gereist?

Ein Urlaub ist kein günstiges Vergnügen. Besonders Fernreisen gehen ordentlich ins Geld. Wer sich eine Auszeit in fernen Ländern gönnt, der sollte jedoch besser einen Blick auf die Wettergegebenheiten vor Ort werfen. Diese können im schlimmsten Fall deinen wohlverdienten Urlaub richtig vermiesen. Das mussten jetzt auch zwei Deutsche erfahren.

Eine Frau klagte, weil ihr Urlaub in Ecuador alles andere als geplant verlief. Doch die Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt am Main gab der Frau nur teilweise Recht, wie in einer Pressemitteilung berichtet wird. Die Klägerin hatte für sich und ihren Freund eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador Ende Dezember 2021 gebucht. Der Gesamtpreis: Satte 18.000 Euro!

Schlechte Aussicht und kein Blick auf die Tierwelt

Nach der Reise verlangte sie eine Minderung von rund 6.000 Euro des Reisepreises. Der Grund war vor allem das Wetter. Wegen Nebel konnten die Frau und ihr Partner einen laut Reiseankündigung „traumhaft schönen Kratersee“ nicht sehen. Starkregen und Nebel hätten außerdem bei einer Fahrt durch die Westkordilleren die Aussicht auf die Landschaft verhindert.

+++Urlaub auf Mallorca: Tourist macht Party am Ballermann – danach ist er blind+++

Auch während einer zweitägigen Durchquerung des Amazonas Dschungels hätten sie wegen des starken Regens von der versprochenen Tierwelt nichts sehen können. Und auch der Besuch einer Fledermaushöhle fiel buchstäblich ins Wasser. Die Frau hatte noch weitere widrige Umstände wie zum Beispiel fehlendes warmes Wasser im Hotel und Lärm zu beklagen.

Touristen müssen sich selbst übers Wetter informieren

Die Reiserechtskammer gab der Frau teilweise recht – bei einer Sache stimmten sie der Frau jedoch nicht zu: Entgegen ihrer Ansicht habe der Reiseveranstalter sie nicht darauf hinweisen müssen, dass im Dezember in Ecuador Regenzeit herrsche. Das hätte durch eine einfache Internetrecherche selbst herausgefunden werden können. Wetterbedingungen seien nicht Leistungsbestandteil der gebuchten Reise. Das Geld für die ausgefallenen Ausflüge bekam sie teilweise zurück.


Mehr Themen und News für dich:


Wer eine Fernreise bucht, sollte sich also besser auf eigene Faust über das dortige Wetter zu der Reise-Zeit informieren – so vermeidest du ein ähnliches Schicksal wie das der zwei Ecuador-Touristen.